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Astrid66 hat gesagt.:Hallo Kim,
Es kommt darauf an wie hoch Eure Einnahmen sind.
Du kannst vorab zum Amtsgericht gehen, dort gehst Du dann zur Rechtsantragsstelle und holst Dir einen Beratungshilfeschein.
Du mußt allerdings nachweisen wie hoch Euer Einkommen ist und was Ihr an Fixkosten habt.Danach wird entschieden ob Du diesen Beratungsschein bekommst.
Mit Diesem Schein kannst Du Dir einen Anwalt Deiner Wahl nehmen.Er darf dann höchstens noch 10 Euro noch an Gebühren verlangen.
Der Anwalt kann aber auch diesen Schein beantragen.
LG
Wiesel hat gesagt.:Hallo zusammen,
die BRAGO gibts nicht mehr und wurde durch das RVG abgelöst (in der Art des GKG). Und ja, der RA kann Dir in etwa die Kosten sagen.
Viel Glück und liebe Grüße