Buchstabensalat
Lebenskünstlerin
AW: Rechtsanwaltsgehilfinnen unter euch? Frage zu Berliner Testament und Wiederheirat
So wie ich den von Christina eingestellten Text verstehe, erbt dein Freund das, was er von seiner Mutter (ohne Berliner Testatment) direkt geerbt hätte. Wenn er also nicht verzichtet, muß der Vater ihm diese Summe (ob mit Zins oder ohne weiß ich nicht, bin weder Notar noch sonstwas) auszahlen. Ob tot oder lebendig ist dabei seine Entscheidung.
Und von dem, was Vater und neue Frau zusammen aufgebaut haben, erbt er auf jeden Fall den Erb-Pflichtteil des Anteils seines Vaters. Also bei Zugewinngemeinschaft eben auch den Zugewinn des Vaters, anteilig. Er bleibt ja mit seinem Vater verwandt.
Salat
So wie ich den von Christina eingestellten Text verstehe, erbt dein Freund das, was er von seiner Mutter (ohne Berliner Testatment) direkt geerbt hätte. Wenn er also nicht verzichtet, muß der Vater ihm diese Summe (ob mit Zins oder ohne weiß ich nicht, bin weder Notar noch sonstwas) auszahlen. Ob tot oder lebendig ist dabei seine Entscheidung.
Und von dem, was Vater und neue Frau zusammen aufgebaut haben, erbt er auf jeden Fall den Erb-Pflichtteil des Anteils seines Vaters. Also bei Zugewinngemeinschaft eben auch den Zugewinn des Vaters, anteilig. Er bleibt ja mit seinem Vater verwandt.
Salat