AW: Rechtliche Frage bzgl Urlaubsanspruch 400 Minijob
Ein entsprechender Urlaubsanspruch steht jedem geringf. Beschäftigten gesetzlich zu, in der Praxis wird dies jedoch zum Teil nicht so gehandhabt. Eine freiwillige Leistung ist es allerdings definitiv nicht !!! Genau so ist es ja bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Wenn man das als Arbeitnehmer einfach so akzeptiert, hat man selbst Schuld.
Laut Aussage des Steuerberaters meines Chefes (komplizierter gehts wohl nicht ;-) )
ist der Urlaub bei einem 400 Euro Job kein muß.
Ist wohl eine Freiwillige Sache.
War aber letztes Jahr, vielleicht ist es dieses Jahr schon wieder anders !?
lg denise
Ein entsprechender Urlaubsanspruch steht jedem geringf. Beschäftigten gesetzlich zu, in der Praxis wird dies jedoch zum Teil nicht so gehandhabt. Eine freiwillige Leistung ist es allerdings definitiv nicht !!! Genau so ist es ja bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Wenn man das als Arbeitnehmer einfach so akzeptiert, hat man selbst Schuld.