Bis zur Durchschnittsnote 2,33 ist ein Schüler für das Gymnasium geeignet und kann ohne Probeunterricht nach der 4. Klasse übertreten.
Ab der Durchschnittsnote 2,66 und schlechter muss jeder Schüler, der das Gymnasium besuchen möchte, an einem dreitägigen Probeunterricht (“Aufnahmeprüfung“) teilnehmen und diesen erfolgreich bestehen. Für den Besuch des Probeunterrichts gibt es keine Noten-Untergrenze.
Bis zur Durchschnittsnote 2,33 ist ein Schüler für die Realschule geeignet und kann ohne Probeunterricht nach der 4. Klasse übertreten.
Mit der Durchschnittsnote 2,66 ist Ihr Kind nur "bedingt" für die Realschule geeignet und wird auch nur unter gewissen Einschränkungen aufgenommen. Eine besondere Rolle spielen dabei die Fächer Deutsch und Mathematik:
Ab der Durchschnittsnote 3,00 und schlechter muss jeder Schüler, der die Realschule besuchen möchte, am dreitägigen Probeunterricht teilnehmen und diesen in vollem Umfang bestehen. Das bedeutet: Nur Schüler, die in der Prüfung mit mindestens Note 3 und 4 abschließen, werden an die Realschule aufgenommen