Frau Anschela
OmmaNuckHasiAnschela
AW: Prozesskosten?
Ja, das prüft die Versicherung.
Erst wird geprüft, ob überhaupt ein Rechtsverstoß der Gegenseite vorliegt. Und wenn das gegeben ist, dann wird geprüft, wie die Aussicht auf Erfolg ist.
Der Anwalt reicht den Vorgang an die Rechtsschutzversicherung und beantragt den Deckungsschutz. Dabei muss er schon auf den Sachverhalt eingehen. Die Versicherung prüft dann und erteilt Deckungszusage oder eben auch nicht. Oft "eben auch nicht". :rolleyes:
Wer überprüft das eigentlich, die Versicherung selber?
Ja, das prüft die Versicherung.
Erst wird geprüft, ob überhaupt ein Rechtsverstoß der Gegenseite vorliegt. Und wenn das gegeben ist, dann wird geprüft, wie die Aussicht auf Erfolg ist.
Der Anwalt reicht den Vorgang an die Rechtsschutzversicherung und beantragt den Deckungsschutz. Dabei muss er schon auf den Sachverhalt eingehen. Die Versicherung prüft dann und erteilt Deckungszusage oder eben auch nicht. Oft "eben auch nicht". :rolleyes: