Hei zusammen,
ich habe noch keine Patientenverfügung gemacht, halte es aber für extrem wichtig und werde mich baldmöglichst dahinter klemmen. Denn letztendlich ist doch jeder den Ärzten hilflos ausgeliefert.
Passend zum Thema hab ich in einem Newsletter, den ich täglich beziehe, wichtige Infos genau zum Inhalt einer Patientenverfügung erhalten. Hier ist es:
Worauf Sie bei Ihrer Patientenverfügung achten müssen
Jeder kann in eine Situation geraten, in der er nicht mehr für sich selbst über medizinische Maßnahmen entscheiden kann. Das kann durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit geschehen. In einem solchen Fall glauben viele Menschen, dass der Ehepartner oder Angehörige über ihre weitere medizinische Behandlung entscheiden dürfen. Das stimmt leider nicht. Der Arzt darf nur nach dem Willen des Patienten entscheiden. Wenn Sie also einem solchen Entscheidungsnotstand vorbeugen wollen, können Sie Ihre Vorstellungen, wie in einer solchen Situation zu handeln ist, in einer so genannten Patientenverfügung schriftlich festhalten.
Sie müssen darin erklären, ob Ihr Arzt alle Möglichkeiten, Ihr Leben zu verlängern, ergreifen oder ob er unter bestimmten Bedingungen die Behandlungsmöglichkeiten lediglich auf Schmerzlinderung beschränken und lebensverlängernde Maßnahmen unterlassen soll. Der behandelnde Arzt ist daran weisungsgebunden. Eine aktive Sterbehilfe können Sie jedoch nicht verlangen.
Je konkreter, desto besser!
Damit deutlich wird, dass Sie sich ausführlich, aktiv und ernsthaft mit der Situation befasst haben, sollten Sie unbedingt Ihren Hausarzt konsultieren und mit ihm die Patientenverfügung besprechen. Bewährt hat sich eine schriftliche Stellungnahme des Hausarztes zu den medizinischen Fakten. Denn es ist wichtig, die Patientenverfügung sehr konkret abzufassen, was einem medizinischen Laien nicht immer leicht fällt. Allgemeinplätze wie "in Würde sterben" haben darin nichts zu suchen.
Wichtig: Ärzte sind nicht verpflichtet, die Verfügung anzuerkennen, wenn sie den Eindruck haben, der Patient habe sich nur oberflächlich mit dem Thema beschäftigt. Beispiele für die Formulierung einer Patientenverfügung finden Sie im Internet,
etwa unter
www.aerztekammer-hamburg.de/ patienten/patientenverfueg.htm. (Leerzeichen entfernen)
Sie können auch die sehr empfehlenswerte Broschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter" beim Bayerischen Staatsministerium der Justiz, Referat für Öffentlichkeitsarbeit, Prielmayerstr. 7, 80335 München, Tel. 01801-201010, bestellen gegen 1,44 € Portoerstattung). Auch darin finden Sie ein Formulierungsbeispiel, ebenso im Internet als Download unter www2.justiz.bayern.de /daten/pdf/vorsorge/pdf (ebenfalls ohne Leerzeichen).
Achten Sie darauf, dass Ihre Verfügung immer Ihrem derzeitigen Willensstand entspricht. Deshalb sollten Sie Ihre Unterschrift alle ein bis zwei Jahre erneuern. Geben Sie ein Exemplar Ihrem Hausarzt, eine Kopie bewahren Sie in Ihrer Brieftasche auf.
Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht – hier behalten Sie den Überblick!
Bei einer Patientenverfügung bestimmt der Patient, welche Behandlung er bei schwerster Krankheit oder bei einem Unfall erhalten möchte und welche nicht. In eine solche Verfügung gehört beispielsweise, ob der Betroffene, wenn keine Aussicht auf Heilung besteht, künstlich ernährt werden will oder nicht. Über aktive Sterbehilfe kann man nicht verfügen.
Der Hausarzt oder eine Person Ihres Vertrauens sollten auf alle Fälle eine Kopie erhalten.
Mit einer Betreuungsverfügung bestimmen Sie einen Betreuer für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr geschäftsfähig sind und ihre Angelegenheiten nicht mehr allein regeln können. In dieser Vollmacht bestimmen Sie z.B. auch, ob Sie in einem Heim gepflegt werden möchten oder nicht.
Die Vollmacht wird bei einer Person Ihres Vertrauens oder beim Amtsgericht hinterlegt.
Bei einer Vorsorgevollmacht erteilen Sie einer Person Ihres Vertrauens die Verantwortung für andere Lebensbereiche, z.B. Wohnungsangelegenheiten, Bank- und Behördenvertretung, Post- und Fernmeldebelange, Vermögensverwaltung etc. Sie gilt ab einem festgelegten Zeitpunkt. Wenn die Vorsorgevollmacht Verfügungen über Immobilienwerte enthält, müssen Sie diese beim Notar beglaubigen lassen und auch dort hinterlegen.
Diese 11 Punkte sollten Sie in der Patientenverfügung beachten
Name und Anschrift
Beschreibung Ihres aktuellen Gesundheitszustandes (Diagnosen)
Beschreibung der Situation, für die die Verfügung gelten soll
Beschreibung der Arten der Behandlungsbegrenzung
Beschreibung der Behandlung, die in dieser Situation erfolgen soll
Benennung der Vertrauenspersonen
Hinweis auf Widerrufsmöglichkeit dieser Erklärung
Ort, Datum, Unterschrift, gegebenenfalls auch der Vertrauensperson und des Arztes
Die Patientenverfügung ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie sollte klar und eindeutig den Willen des Verfassers formulieren. Je detaillierter und individueller, desto besser.
Trotz zahlreicher Vordrucke ist es ratsam, diese nur als Formulierungshilfe zu benutzen. Die Verfügung selbst sollte nach Möglichkeit individuell verfasst sein.
Eine notarielle Bestätigung ist nicht erforderlich, da es sich um eine medizinische Angelegenheit handelt.
Soo, nun hoff ich mal, daß es ok ist, daß ichs hier reingestellt hab.
Viele Grüße
Gabi
(@tulpinchen.. schönen Urlaub!)