Semmel
Gehört zum Inventar
Hallo,
wir waren gestern auf einem Infoabend der OGS.
Dort wurde uns mitgeteilt, das die Betreuer personell knapp besetzt sind
und es nur von der Einschulung bis zu den Herbstferien eine Beaufsichtigung
im Außenbereich gibt.
Danach wäre diese draußen nicht mehr gewährleistet, sie würden zwar ab und zu gucken, was die Kinder so machen aber nicht andauernd.
Das Außengelände ist recht groß, hat viele Büsche und Bäume und ist für kleine Kletterjungs eigentlich ein Paradies.
Wenn sie dieses ohne Aufsicht tun oder sich mit den Stöcken bekämpfen und dieses keiner sieht und evtl. eingreift, wird mir schon bei dem Gedanken daran schlecht.
Eine Mutter, die ihr Kind bis vor kurzem auf der Schule hatte, hat dieses u.a. Publik gemacht und für bessere Bedingungen gekämpft und bekam Hausverbot und das Kind geht nun auf eine andere Schule und in eine andere Betreuung.
Gibt es eigentlich irgendwo eine rechtliche Handhabe, durchzusetzen das draußen beaufsichtigt wird?
Sehe ich das zu eng und die Kinder müssen selber klarkommen?
Dürfen die Betreuer eigentlich zum rauchen auf die andere Straßenseite (zu mehreren) gehen während der Arbeitszeit?
wir waren gestern auf einem Infoabend der OGS.
Dort wurde uns mitgeteilt, das die Betreuer personell knapp besetzt sind
und es nur von der Einschulung bis zu den Herbstferien eine Beaufsichtigung
im Außenbereich gibt.
Danach wäre diese draußen nicht mehr gewährleistet, sie würden zwar ab und zu gucken, was die Kinder so machen aber nicht andauernd.
Das Außengelände ist recht groß, hat viele Büsche und Bäume und ist für kleine Kletterjungs eigentlich ein Paradies.
Wenn sie dieses ohne Aufsicht tun oder sich mit den Stöcken bekämpfen und dieses keiner sieht und evtl. eingreift, wird mir schon bei dem Gedanken daran schlecht.
Eine Mutter, die ihr Kind bis vor kurzem auf der Schule hatte, hat dieses u.a. Publik gemacht und für bessere Bedingungen gekämpft und bekam Hausverbot und das Kind geht nun auf eine andere Schule und in eine andere Betreuung.
Gibt es eigentlich irgendwo eine rechtliche Handhabe, durchzusetzen das draußen beaufsichtigt wird?
Sehe ich das zu eng und die Kinder müssen selber klarkommen?
Dürfen die Betreuer eigentlich zum rauchen auf die andere Straßenseite (zu mehreren) gehen während der Arbeitszeit?