nachzahlung ans finanzamt. (@steuerexperten?)

AW: nachzahlung ans finanzamt. (@steuerexperten?)

Kim, leider sind alle Steuerbescheide "vorläufig".

Und wie lange können die dann noch was nachfordern?

Selber hat man ja auch nur zwei Wochen Zeit um Widerspruch einzulegen oder?
 
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Keine Ahnung. Das müsste Su wissen. Meines Wissens muss man alle steuerrelevanten Beleg 10 Jahre aufbewahren :umfall: .
 
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ähm, vielleicht :oops: muss ich gleich mal schaun.....

sonja, 10 jahre sagte meine ma eben :umfall:
 
AW: nachzahlung ans finanzamt. (@steuerexperten?)

Steht denn am Ende des Bescheides keine Begründung? Im Erläuterungsteil ...

okay, gelesen, aber null verstanden. :rolleyes:
nur, dass wir zinsen zahlen nach paragraf schlag mich tot. und das will mir am wenigsten in die birne. das finanzamt berechnet unsere steuer falsch und wir sollen dafür zinsen zahlen???
 
AW: nachzahlung ans finanzamt. (@steuerexperten?)

Also, soooo einfach ist das auch nicht und NEIN die Steuerbescheide sind nicht einfach vorläuftig und können ewig geändert werden, es hat immer einen nachvollziehbaren Grund. Den von Andrea habe ich auch nicht verstanden, war etwas wirr. Vorläufig sind sie nur in den Punkten die vor dem Bundesverfassungsericht sind, wie jetzt z.B. in Bezug auf die Fahrtkosten, wenn der ganze Bescheid noch offen sein soll, steht da "unter Vorbehalt der Nachprüfung"

Kim, ich schick Dir eine PN.

Lg
Su
 
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