Kathi
Dino
AW: Nachbar macht uns das Leben zur Hölle
Und eine "angemessene" Frist setzen .
...aber *drohen* darf man.
Und eine "angemessene" Frist setzen .
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...aber *drohen* darf man.
Ich denke ein klärendes, sachliches Gespräch mit dem Vermieter
ist da deutlich sinnvoller
Haben wir möglicherweise verschiedene Vorstellungen vom Wortinhalt "drohen"?Drohen darf man. Leider stößt sowas allerdings
-wenn es nicht gerechtfertigt ist- beim Vermieter negativ auf.
Siehe oben. Mit Mietminderung. Man kann auch mal die anderen Mieter befragen, ob die vielleicht auch gestört werden. Was meinst du, wie das Wirkung hat, wenn plötzlich vier Parteien auf dem Brief unterschreiben?Und eine "angemessene" Frist kann man auch setzten, aber mit
was droht man dann?
Bei einer Einzelperson Vermieter, ja. Aber ich sagte ja schon, es scheint sich um eine größere Gesellschaft zu handeln, zumindest aber über jemanden, der Verwalter einsetzt. Und da ist die persönliche Ebene halt weg, wie stark der Verwalter an einer dauernden Mietauslastung des Objektes interessiert ist, kann ich nicht einschätzen, ich denke mal, der ist eher "mir doch egal" drauf, bekommt sein Geld aber keine Provision oder Gewinnbeteiligung.Ich denke ein klärendes, sachliches Gespräch mit dem Vermieter
ist da deutlich sinnvoller