AW: Mutwillige Zerstörung...
Sandra tut mir leid für Dich. Insbesondere für Deinen Großen.
Aber falls die Mutter des Jungen eine Haftpflichtversicherung hat, wird diese nicht für den Schaden aufkommen, außer sie hat die Zusatzversicherung für Kinder unter 7 Jahren!
Wie alt ist denn der Junge?
Sonst kannst Du nur an ihr Gewissen apellieren. Zudem wird auch nur noch der Wert der Brille gezahlt, was sie zum jetzigen Zeitpunkt wert war.
Ein Beispiel: Du kaufst Dir ein neues Handy im Wert von 300 Euro. Ab dem Moment, wo Du es zum 1. Mal anschaltest, hat es nur noch einen Wert von 150 Euro! OK, krasses Beispiel. Aber so schaut es leider aus.