S
Schneck
AW: Mutterschaftsgeld teilw. während Elternzeit?
Hallo,
ich wollte interessierte, bzw. betroffene Mütter nur am laufenden halten.
Mein Arbeitgeber macht extreme zicken und blafft mich an in Richtugn "das wäre ja noch schöner - 2 Jahre nicht arbeiten und dann auch noch Geld von uns kassieren!!!" - das haut mich um :-(
Ich habe mit meinem Sachverhalt jetzt 2x das Familienministerium kontaktiert und 2x das Amt für Arbeitsschutz angerufen. Beide bestätigen, dass man für den reinen Mutterschutzteil - also der, der sich NICHT mit der laufenden Elternzeit überschneidet - sehr wohl Anspruch auf Zuschuß zum Mutterschaftsgeld hat, egal ob man in den zwei Jahren Elternzeit gearbeitet hat oder nicht...
Ich muss jetzt meinen Arbeitgeber schriftlich auffordern zu zahlen, wenn er das nicht tut, ihm eine Frist setzen und wenn er dann noch immer nicht zahlt, dann muss es zum Arbeitsgericht, damit die das einklagen. Laut Amt für Arbeitsschutz ist das EU-Recht und ich habe eine 150 %ige Chance, dass ich das gewinne...
Es ist trotzdem nervig und reibt mich sehr auf - d.h. ich habe das auf nach die SS verschoben (kann eh erst dann einfordern...), denn momentan reagiere ich auf solchen Stress immer gleich mit Wehen - ich kleine Memme ;-)
Alles LIebe und ich halte weiter auf dem laufenden...
Bettina
Hallo,
ich wollte interessierte, bzw. betroffene Mütter nur am laufenden halten.
Mein Arbeitgeber macht extreme zicken und blafft mich an in Richtugn "das wäre ja noch schöner - 2 Jahre nicht arbeiten und dann auch noch Geld von uns kassieren!!!" - das haut mich um :-(
Ich habe mit meinem Sachverhalt jetzt 2x das Familienministerium kontaktiert und 2x das Amt für Arbeitsschutz angerufen. Beide bestätigen, dass man für den reinen Mutterschutzteil - also der, der sich NICHT mit der laufenden Elternzeit überschneidet - sehr wohl Anspruch auf Zuschuß zum Mutterschaftsgeld hat, egal ob man in den zwei Jahren Elternzeit gearbeitet hat oder nicht...
Ich muss jetzt meinen Arbeitgeber schriftlich auffordern zu zahlen, wenn er das nicht tut, ihm eine Frist setzen und wenn er dann noch immer nicht zahlt, dann muss es zum Arbeitsgericht, damit die das einklagen. Laut Amt für Arbeitsschutz ist das EU-Recht und ich habe eine 150 %ige Chance, dass ich das gewinne...
Es ist trotzdem nervig und reibt mich sehr auf - d.h. ich habe das auf nach die SS verschoben (kann eh erst dann einfordern...), denn momentan reagiere ich auf solchen Stress immer gleich mit Wehen - ich kleine Memme ;-)
Alles LIebe und ich halte weiter auf dem laufenden...
Bettina