AW: Mu-Ki-Kur / nur bei psychosomatischer Indikation und Kinder über 3?
Du kannst auch immer zweigleisig denken und arbeiten.
Wenn Du in Kur musst, muss jemand die Kinder betreuen. Eine Trennung von der Mutter, wenn die Kinder unter XY Jahren sind, ist für die Kinder schädlich. Also hat die KK die Mitnahme zu finanzieren, selbst wenn bei den Kindern keine Indikation gestellt werden kann... Alternativ hätte die KK Haushaltshilfe und das Arbeitsfrei des Partners zu finanzieren. Kommt auch nicht billiger ...
Ein erster Kurantrag wird statistisch gesehen mehrheitlich abgelehnt. Erst der zweite oder dritte Antrag gelingt. Wobei nach dem neuen Gesetz ja der Arzt die Indikation stellt und die KK nicht mehr viel mitzureden hat. Nur halt bei den zusätzlichen Dingen wie Kindmitnahme... Aber dann muss die KK die Alternative benennen. Da herrscht dann das Schweigen im Walde...