AW: Minijob im Privathaushalt?
Hallo,
ich hab es nicht selber gemacht, hatte aber früher eine Kinderfrau bei uns angestellt.
Ich hab mich daran gehalten, Urlaub (die gesetzlichen 20 Tage anteilmäßig), Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Lohnsteuer, Arbeitgeberanteil KV, etc.
Ich kenn mich nicht mit den Minijobs aus, der Vorteil für den AG ist halt, dass die Abwicklung doch GANZ erheblich einfacher ist.
Prinzipiell würde ich sage, dass Dir die Stelle nicht als Minijob angeboten würde, wenn die Leute nicht Wert darauf legen würden, sich an die Regeln zu halten. Rechnungen stellen für eine Tätigkeit wie Reinigen oder Kinderbetreung darst Du nicht ohne ein Gewerbe anzumelden, schon gar nicht, wenn Du nur einen "Kunden" hast.
Ich würde es so halten, dass Du einfach mal fragst, wie sie das halten wollen. Eventuell ist es ihnen selber nicht ganz klar, welche Ansprüche Du hast.
Zu Feiertagen gilt: Gibt es eine feste Zeiteinteilung (also feste Tage) sind die Feiertage Urlaub. Kommst Du also normalerweise Di, Mi, u. Fr. sind der Ostermontag und Fronleichnam keine "freien" = bezahlten Tage für Dich. Kommst Du aber normalerweise Montags, schon. Kannst Du kommen und gehen, wie Du willst, also Dir die Zeit frei einteilen, kann auch von Dir erwartet werden, dass Du in einer Woche mit Feiertagen die Arbeit an den nicht freien Tagen erledigst.
Ich würde Dir raten einen Arbeitsvertrag zu machen, in dem diese Punkte abgebildet sind. Wenn Du nach einem Arbeitsvertrag fragst, kann sich Dein AG nach Mustern im Internet umsehen, bzw. bei der Minijobzentrale fragen und wird so auf Deine Ansprüche aufmerksam gemacht.
vlg, Gisela