AW: Mindestmietdauer - vorher ausziehen möglich?
Bei Schimmel kann auch das örtliche Gesundheitsamt informiert werden. Die können dann entscheiden ob de Wohnung noch bewohnbar ist.
Sicherlich ist dem Vermieter eine angemessene Frist zu beseitigen des Mangels zu geben. Die Angemessenheit richtet sich nach dem Einzelfall. Bei Unbewohnbarkeit durch ärztlich Nachgewiesene Beeinträchtigungen darf diese Frist meines Erachtens aber auch relativ kurz ausfallen.
Da Schimmel ohnehin immer wieder ein Streitfall ist (wer ist Verursacher - Baumangel vs. falsches Lüften) sollte hier fachkundlicher Rat (Anwalt, Mieterverein) eingeholt werden und das genau Vorgehen (Dokumentation, Fristsetzung, Mietkürzung, außerordentliche Kündigung) entsprechend abgestimmt werden.
Gruß
MichaM
Bei Schimmel kann auch das örtliche Gesundheitsamt informiert werden. Die können dann entscheiden ob de Wohnung noch bewohnbar ist.
Sicherlich ist dem Vermieter eine angemessene Frist zu beseitigen des Mangels zu geben. Die Angemessenheit richtet sich nach dem Einzelfall. Bei Unbewohnbarkeit durch ärztlich Nachgewiesene Beeinträchtigungen darf diese Frist meines Erachtens aber auch relativ kurz ausfallen.
Da Schimmel ohnehin immer wieder ein Streitfall ist (wer ist Verursacher - Baumangel vs. falsches Lüften) sollte hier fachkundlicher Rat (Anwalt, Mieterverein) eingeholt werden und das genau Vorgehen (Dokumentation, Fristsetzung, Mietkürzung, außerordentliche Kündigung) entsprechend abgestimmt werden.
Gruß
MichaM