midnightlady24
Gehört zum Inventar
AW: Mal ne Frage wegen Urlaub und Probezeit
Das auch ein Minijobber Urlaubsanspruch hat ist mir wohl bekannt (sonst könnte ich mir viele viele Urlaubsplanungen sparen *lol*)
Und damit liegst du vollkommend daneben.
Auch ein GfB hat Anspruch auf bezahlten Urlaub.
http://www.minijob-zentrale.de/nn_3...recht/3__Erholungsurlaub/Erholungsurlaub.html
Ein GfB darf nicht schlechter gestellt sein als jemand der sozialversicherungspflichtig arbeitet.
Anspruch auf bezahlten Urlaub hat man in der Regel erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit.
LG
Das auch ein Minijobber Urlaubsanspruch hat ist mir wohl bekannt (sonst könnte ich mir viele viele Urlaubsplanungen sparen *lol*)