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Sabine mit Anna
AW: Lastschriften - Wer kennt sich aus? Brauche dringend Hilfe
Erstmal ein Hallo in die hier dikutierende Runde
Zuerst einmal was fachliches zur Aufklärung, es gibt 2 Arten von Lastschrifen:
1. Lastschriften per Abbuchungsermächtigung
Hier muß der Bank von Idefix eine schriftliche Ermächtigung zur Abbuchung der Stromkosten vorliegen. Diese Variante kommt sehr selten vor.
2. Lastschriften per Einzugsermächtigung (Regelfall)
Hier gibt Idefix dem Stromunternehmen schriftlich die Ermächtigung die Stromkosten von Ihrem Konto abzubuchen. Die Bank von Idefix prüft beim vorliegen einer Lastschrift per Einzugsermächtigung nur ob genügend Geld auf dem Konto ist und bucht diese dann. Aufgabe von Idefix ist es dann innerhalb von 6 Wochen zu kontrollieren ob die Buchung rechtens ist. Wenn nicht reicht ein Anruf bei der Bank und die holt das Geld zurück. Sollte kein Geld auf dem Konto sein wird die Lastschrift zurückgebucht. Wichtig hierbei die Bank von Idefix darf hierfür keine Gebühren verlangen. Wie hoch die Gebühren des Stromunternehmens sein dürfen weiß ich leider nicht.
Das Stromunternehmen muß um Forderungen per Einzugsermächtigung einziehen zu können mit Ihrer Bank einen Vertrag schließen. Der wichtigste Punkt hierbei in dem vorliegenden Fall ist das dort fixiert ist das dem Stromunternehmen eine schriftliche Einzugsermächtigung vom Kunden (hier Idefix) vorliegen muß vor Buchung.
Ich denke das es beim Stromunternehmen so sein wird: Im ersten Vertrag der schriftlich mit dem Stromunternehmen geschlossen wurde hat Idefix eine Ermächtigung zur Lastschrifteinziehung gegeben. Entweder ist dort auf dem Formular oder sonst wo in den Vertragsbedingungen bzw. AGB ein Passus das wenn der Kunde auf einen anderen Tarif wechselt die Ermächtigung zur Lastschrifteinziehung ihre gültigkeit behält. Sonst wären die im rechtslosen Raum und das kann ich mir schwer vorstellen. Wenn das der Fall ist, was ich annehme, Sie an den Vertrag gebunden.
Mein einziger Tipp ist glaub ich fast etwas dreist, aber meist hilft so etwas.
Ich weiß nicht wer im Fernsehen schon mal nen Bericht gesehen hat von den "schuldeneintreibern" bei den Stromwerken. Die haben doch einen ganz schönen Spielraum um die Sache zu regeln. Ich würde mich mal auf den der für Euch zuständig wäre auf die Suche machen. Und dem schön um den Bart gehen. Loben und sagen das man Respekt vor seiner Arbeit hat, da er sicher bei vielen nicht gern gesehen ist usw. Jeder Mensch wird gerne gelobt und dadurch freundlich gestimmt. Ihm dann Euer Problem schildern und bitten ob er Euch helfen kann, denn Ihr möchtet nicht das er je zu Euch kommen muß wenn er nett ist und möglichkeiten hat dürfte der Euch vielleicht helfen können.
Aber vielleicht hat wer noch bessere Vorschläge
Viel Glück
Liebe Grüße
Sabine mit Anna
Erstmal ein Hallo in die hier dikutierende Runde
Zuerst einmal was fachliches zur Aufklärung, es gibt 2 Arten von Lastschrifen:
1. Lastschriften per Abbuchungsermächtigung
Hier muß der Bank von Idefix eine schriftliche Ermächtigung zur Abbuchung der Stromkosten vorliegen. Diese Variante kommt sehr selten vor.
2. Lastschriften per Einzugsermächtigung (Regelfall)
Hier gibt Idefix dem Stromunternehmen schriftlich die Ermächtigung die Stromkosten von Ihrem Konto abzubuchen. Die Bank von Idefix prüft beim vorliegen einer Lastschrift per Einzugsermächtigung nur ob genügend Geld auf dem Konto ist und bucht diese dann. Aufgabe von Idefix ist es dann innerhalb von 6 Wochen zu kontrollieren ob die Buchung rechtens ist. Wenn nicht reicht ein Anruf bei der Bank und die holt das Geld zurück. Sollte kein Geld auf dem Konto sein wird die Lastschrift zurückgebucht. Wichtig hierbei die Bank von Idefix darf hierfür keine Gebühren verlangen. Wie hoch die Gebühren des Stromunternehmens sein dürfen weiß ich leider nicht.
Das Stromunternehmen muß um Forderungen per Einzugsermächtigung einziehen zu können mit Ihrer Bank einen Vertrag schließen. Der wichtigste Punkt hierbei in dem vorliegenden Fall ist das dort fixiert ist das dem Stromunternehmen eine schriftliche Einzugsermächtigung vom Kunden (hier Idefix) vorliegen muß vor Buchung.
Ich denke das es beim Stromunternehmen so sein wird: Im ersten Vertrag der schriftlich mit dem Stromunternehmen geschlossen wurde hat Idefix eine Ermächtigung zur Lastschrifteinziehung gegeben. Entweder ist dort auf dem Formular oder sonst wo in den Vertragsbedingungen bzw. AGB ein Passus das wenn der Kunde auf einen anderen Tarif wechselt die Ermächtigung zur Lastschrifteinziehung ihre gültigkeit behält. Sonst wären die im rechtslosen Raum und das kann ich mir schwer vorstellen. Wenn das der Fall ist, was ich annehme, Sie an den Vertrag gebunden.
Mein einziger Tipp ist glaub ich fast etwas dreist, aber meist hilft so etwas.
Ich weiß nicht wer im Fernsehen schon mal nen Bericht gesehen hat von den "schuldeneintreibern" bei den Stromwerken. Die haben doch einen ganz schönen Spielraum um die Sache zu regeln. Ich würde mich mal auf den der für Euch zuständig wäre auf die Suche machen. Und dem schön um den Bart gehen. Loben und sagen das man Respekt vor seiner Arbeit hat, da er sicher bei vielen nicht gern gesehen ist usw. Jeder Mensch wird gerne gelobt und dadurch freundlich gestimmt. Ihm dann Euer Problem schildern und bitten ob er Euch helfen kann, denn Ihr möchtet nicht das er je zu Euch kommen muß wenn er nett ist und möglichkeiten hat dürfte der Euch vielleicht helfen können.
Aber vielleicht hat wer noch bessere Vorschläge
Viel Glück
Liebe Grüße
Sabine mit Anna