AW: Krankschein fuer die Schule?
So ist das bei uns
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Krankheitsfall
Aus gegebenem Anlass möchte ich Sie, liebe Eltern noch einmal über die Vorgehensweise bei Fernbleiben Ihres Kindes vom Unterricht informieren.
Fernbleiben vom Unterricht
Nur aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit). Lehrer und Schulleiter haben die Erfüllung der Schulpflicht zu überwachen.
Entschuldigung bei Krankheit
Erkrankt Ihr Kind, dann soll es auch zu Hause bleiben. Ein krankes Kind ist nicht leistungsfähig und steckt unter Umständen die Mitschüler an. Bitte haben Sie aber Verständnis für die unten angegebenen Formalitäten. Sie sind notwendig, um Vorfälle, wie sie sich in der Vergangenheit immer wieder ereignet haben – z. B. Entführung und Missbrauch von Kindern – so weit wie möglich auszuschließen. Bitte unterstützen Sie uns in unserer Arbeit, denn uns liegt die Sicherheit Ihres Kindes genauso am Herzen wie Ihnen.
In Übereinstimmung mit der rechtsverbindlichen Volksschulordnung (§ 2
bitten wir Sie, folgendes zu beachten:
1.
Verständigen Sie am gleichen Vormittag bis spätestens 8 Uhr die Schule. Das Sekretariat (Tel. 08102 / 89 61 84, Fax 08102 / 89 61 89) ist ab 07:30 Uhr besetzt. Sie können Ihre Mitteilung auch
rund um die Uhr auf den Anrufbeantworter sprechen, wenn die Verwaltung nicht besetzt ist.
2.
Bei telefonischer Entschuldigung reichen Sie bitte innerhalb von zwei Tagen eine schriftliche Entschuldigung nach. Für diesen Zweck finden Sie unten an diesem Artikel ein Formular im .pdf-Format [76 KB] . Dieses Schriftstück kann Ihr Kind selbst mitbringen, wenn es innerhalb der Frist wieder in die Schule kommt oder durch ein anderes Kind mitgebracht werden. Bei Krankheit kann die Schule im Einzelfall den Nachweis durch ein ärztliches Attest verlangen.
3. Bei
Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen ist bei Wiederbesuch der Schule eine Mitteilung über die Dauer der Krankheit und bei
Erkrankung von mehr als zehn Unterrichtstagen kann ein ärztliches Attest durch die Schule angefordert werden..