Krankschein fuer die Schule?

AW: Krankschein fuer die Schule?

Bei uns sind es glaub ich drei Tage, zumindest bei meiner Schwester in der Realschule. Wie es in der Grundschule bei Jan so sein wird, weiß ich noch nicht!
 
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Ich finds ja gar nicht schlecht für höhere Klassen, einfach um auch ne gewisse Schwänz-Kontrolle zu haben seitens der Schule. Aber wirklich erst für höhere Klassen. So ab der 8/9 oder so.

Für Kleine find ichs voll unnötig und blöder Aufwand für alle (s. auch Katjas Posting aus der Praxis), mal ganz abgesehen davon, dass ich es eh :piebts: finde wie oft so potentiell ansteckende Kinder noch durch die Gegend geschleppt werden.

Ausserdem fühlte ich mich schon jeweils eher sehr komisch beim Arzt reinzuschneien so im Stil: Herr Arzt, der Kiesel hat das und das, es geht ihm aber schon wieder viel besser. Trotzdem müssen Sie ihn bitte angucken, auch wenn nur noch wenig zu sehen ist, weil wir ein Attest brauche für die Schule :piebts: Kein Wunder, dass die KK Kosten explodieren :-)

:winke: J.
 
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Ich meine bei mir selbst seien es drei Tage, die ich krank sein darf, bevor ein Attest eingefordert wird. Aber aus meiner Erfahrung heraus kann ein Erwachsener, der wirklich mehr als drei Tage zu krank ist um zu arbeiten, auch durchaus mal einen Arzt brauchen, der drauf schaut. Der geneigte Arbeitnehmer geht ja durchaus schon mal mit Kopfschmerzen los oder sofort wieder, sobald das Fieber weg ist, wohingegen man sich Kinder doch eher noch, wenn es irgend geht, zuhause ein bisschen erholen laesst. Waere ich meine Tochter, waere ich heute wieder arbeiten gegangen und haette spaet angefangen und frueh wieder aufgehoert, sprich nur die Anwesenheitsplichtzeiten abgedeckt.

Ich faende fuer so junge Kinder ein Attest ab dem fuenften oder sechsten Tag angebracht. Wer wirklich eine ganze Woche nicht in die Schule kann, ist vermutlich krank genug, um einen Arzt zu konsultieren.

Lulu
 
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Ich stimme dir voll und ganz zu, Lulu!


Wie unsere Schulordnung das vorsieht, kann ich gar nicht sagen - aber in der Grundschule war es so auf keinen Fall!
 
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So ist das bei uns :piebts::

Krankheitsfall

Aus gegebenem Anlass möchte ich Sie, liebe Eltern noch einmal über die Vorgehensweise bei Fernbleiben Ihres Kindes vom Unterricht informieren.

Fernbleiben vom Unterricht
Nur aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit). Lehrer und Schulleiter haben die Erfüllung der Schulpflicht zu überwachen.
Entschuldigung bei Krankheit
Erkrankt Ihr Kind, dann soll es auch zu Hause bleiben. Ein krankes Kind ist nicht leistungsfähig und steckt unter Umständen die Mitschüler an. Bitte haben Sie aber Verständnis für die unten angegebenen Formalitäten. Sie sind notwendig, um Vorfälle, wie sie sich in der Vergangenheit immer wieder ereignet haben – z. B. Entführung und Missbrauch von Kindern – so weit wie möglich auszuschließen. Bitte unterstützen Sie uns in unserer Arbeit, denn uns liegt die Sicherheit Ihres Kindes genauso am Herzen wie Ihnen.

In Übereinstimmung mit der rechtsverbindlichen Volksschulordnung (§ 23) bitten wir Sie, folgendes zu beachten:

1. Verständigen Sie am gleichen Vormittag bis spätestens 8 Uhr die Schule. Das Sekretariat (Tel. 08102 / 89 61 84, Fax 08102 / 89 61 89) ist ab 07:30 Uhr besetzt. Sie können Ihre Mitteilung auch rund um die Uhr auf den Anrufbeantworter sprechen, wenn die Verwaltung nicht besetzt ist.
2. Bei telefonischer Entschuldigung reichen Sie bitte innerhalb von zwei Tagen eine schriftliche Entschuldigung nach. Für diesen Zweck finden Sie unten an diesem Artikel ein Formular im .pdf-Format [76 KB] . Dieses Schriftstück kann Ihr Kind selbst mitbringen, wenn es innerhalb der Frist wieder in die Schule kommt oder durch ein anderes Kind mitgebracht werden. Bei Krankheit kann die Schule im Einzelfall den Nachweis durch ein ärztliches Attest verlangen.

3. Bei Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen ist bei Wiederbesuch der Schule eine Mitteilung über die Dauer der Krankheit und bei Erkrankung von mehr als zehn Unterrichtstagen kann ein ärztliches Attest durch die Schule angefordert werden..
 
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Hier brauch man ab dem 3. Tag ein ärztliches Attest.

Wenn ich absehen kann, ob mein Kind nur ne banale Erkältung hat, dann geht mein Kind spätestens am 3. Tag wieder in die Schule.
Sprich, ist mein Kind Montags krank, muss es eben Mittwochs wieder in die Schule.

Allerdings bringts Fabienne es meist fertig, den 1. Tag durch zu hängen, am 2.wieder fit zu sein und am 3. Tag dann doch richtig krank zu werden :umfall:
 
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Guten Morgen!

Hier wird es ab dem 3.Tag empfohlen, aber ich bin nicht sicher, ob man den Krankschein dann auch direkt abgeben muss, wie beim Arbeitgeber,
oder eben erst nach der Krankheit...:rolleyes:

Wie ist das denn bei Euch?
 
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Grundschule bei uns:

"Entschuldigung im Krankheitsfall
Sollte Ihr Kind die Schule aus Krankheitsgründen nicht besuchen können, müssen Sie es bis 8.00 Uhr entschuldigen (Tel. 3... / Fax 3...). Sollte ein Kind unentschuldigt fehlen und kein Erziehungs- berechtigter erreichbar sein, ist die Schule dazu verpflichtet, die Polizei einzuschalten.
Dauert eine Erkrankung länger als 3 Tage, ist eine schriftliche Entschuldigung erforderlich, ab 10 Tagen ein ärztliches Attest."
 
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