Krankentransport - Zuzahlung

Danke, Gretel habs gefunden:
Befreiung für Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind grundsätzlich von Zuzahlungen befreit. Einzige Ausnahme ist die Zuzahlung bei Fahrkosten, die auch von nicht volljährigen Versicherten zu entrichten ist.

Hoffentlich stellen die mir nicht noch den Hubschrauberflug in Rechnung :bissig:
 
das wären ja dann keine fahrtkosten, sondern flugkosten. davon steht da nix. :nix:
 
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