Daggi
Columbinchen
Danke, Gretel habs gefunden:
Hoffentlich stellen die mir nicht noch den Hubschrauberflug in Rechnung
Befreiung für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind grundsätzlich von Zuzahlungen befreit. Einzige Ausnahme ist die Zuzahlung bei Fahrkosten, die auch von nicht volljährigen Versicherten zu entrichten ist.
Hoffentlich stellen die mir nicht noch den Hubschrauberflug in Rechnung