AW: Kontoauszüge
Hallo!
Ändere alle Einzugsermächtigungen auf deine neue Bankverbindung ab,
sofern sie dich betreffen. Wenn nicht, widerrufe die Einzugsermächtigungen
beim Auftraggeber!
Du kannst als Mitkontoinhaber veranlassen,
dass Verfügungen vom Gemeinschaftskonto auch nur noch gemeinschaftlich
möglich sind, die Sparkassen muss deinem Nochmann das dann schriftlich
mitteilen.
Den Dispo, falls vorhanden, kannst du auch alleine streichen lassen!
Zu den Sperren nochmal: es gibt verschiedene Arten von Sperren, deren
Auswirkungen unterschiedlich sind, ich meine damit, es kann durchaus sein,
dass eine Karte zwar für den Geldautomaten gesperrt ist, nicht aber
für den Auszugsdrucker, denn an die Auszüge muss ein Kunde ja auch kommen!
Und wenn das Konto auf beide Namen läuft, kann die Sparkasse nicht dir
"erlauben", die Auszüge zu bekommen, aber dem Mitkontoinhaber nicht!
Und ich bin mir grad nicht sicher, aber ich denke, man kann sehen,
mit welcher Karte die Auszüge gezogen wurden, müsste morgen mal nachschauen, auf jeden Fall aber, wann der Auszug gezogen wurde,
evtl. hilft das ja schonmal weiter.
LG
Heike