Der Betreuer hat die Urkunde vom Gericht bekommen, ob er sie dir zeigen muss oder ob du bei Gericht Anspruch auf Einsicht hast, weiß ich spontan leider nicht.
Grundsätzlich ist eine Betreuung keine Entmündigung, sondern soll als Unterstützung dienen. Ein Betreuter hat grundsätzlich alle Rechte, die er ohne Betreuung auch hätte,
es sein denn, irgendwelche Bereiche bekommen vom Gericht einen Einwilligungsvorbehalt.
Wenn es einen Einwilligungsvorbehalt im Bereich Vermögenssorge gibt, dann verwaltet der Betreuer die Gelder (z.B. wird dieser angeordnet, wenn sich ein Betreuter "weigert", seine Rechnungen zu bezahlen oder seine Heimkosten nicht bezahlen "will")
Er hat auch Zugriff auf das Taschengeld(giro)konto, falls dein Vater eins hat, bzw. der Betreuer das bisherige Konto nur noch dafür benutzt. Über alle Gelder und die Verwendung muss er einen Nachweis führen.
Es gibt einen Taschengeldparagraph, da ist das geregelt, google vielleicht mal.
Er kann ihm Taschengeld meines Wissens nicht komplett verweigern, es sei denn irgendwelche Schulden und Ausgaben lassen einfach kein Taschengeld mehr zu oder dein Vater würde dieses Geld sinnlos verprassen, weil er überhaupt gar nicht mit Geld umgehen kann.
Von wem bekommt er das Taschengeld? Doch vom Betreuer, oder?