Kennt sich jemand mit Einsprüchen gegen Verwarngeld wg. Falschparken aus?

AW: Kennt sich jemand mit Einsprüchen gegen Verwarngeld wg. Falschparken aus?

Ja, schon. Aber fragen kostet ja nix. Und vielleicht sagt der Sachbearbeiter: Wenn es wirklich ein Notfall war und man ihm das mit Attest belegen kann, würde er noch mal ein Auge zudrücken. Kann ja durchaus sein, dass dort in der Hinsicht ein Ermessensspielraum gegeben ist. Oder bist du bei der Verwarnstelle und weißt, dass das grundsätzlich nicht geht - ohne wenn und aber? Dann kann man sich den Atem und den Telefonanruf natürlich sparen. ;-)

Na ja und wenn der Rolli-Fahrer genau so einen Notfall hat? Nee sorry, aber da sollte es keinen "Ermessensspielraum" geben...
 
AW: Kennt sich jemand mit Einsprüchen gegen Verwarngeld wg. Falschparken aus?

Ja, schon. Aber fragen kostet ja nix. Und vielleicht sagt der Sachbearbeiter: Wenn es wirklich ein Notfall war und man ihm das mit Attest belegen kann, würde er noch mal ein Auge zudrücken. Kann ja durchaus sein, dass dort in der Hinsicht ein Ermessensspielraum gegeben ist. Oder bist du bei der Verwarnstelle und weißt, dass das grundsätzlich nicht geht - ohne wenn und aber? Dann kann man sich den Atem und den Telefonanruf natürlich sparen. ;-)

Wenn ich es richtig verstanden habe, ist der Behindertenparkplatz zugehörig zu einem Klinikgelände. Da gibt es vermutlich viele Notfälle, oder? :???:
 
AW: Kennt sich jemand mit Einsprüchen gegen Verwarngeld wg. Falschparken aus?

Äh... steht hier irgendwo, dass ich der Ansicht bin, dass sie berechtigt dort gestanden hat? :???:

:ochne:
 
AW: Kennt sich jemand mit Einsprüchen gegen Verwarngeld wg. Falschparken aus?

Um mal von den Rollis wegzukommen, Behindertenparkplatzberechtigung gibt es auch für schwer Herz- oder Lungenkranke, die nicht weit laufen DÜRFEN.
 
AW: Kennt sich jemand mit Einsprüchen gegen Verwarngeld wg. Falschparken aus?

Ich glaube, Einspruch würde wohl eher nur Erfolg bringen, wenn es auf Sekunden angekommen wäre (unterwegs kollabiert, Asthmaanfall, etc.). Bei Fieber und Durchfall kommt es nicht auf Sekunden an, auch wenn es vielleicht eine Schweinerei gegeben hätte ...

... ich würds auch eher unter blöd gelaufen verbuchen und bezahlen.
 
AW: Kennt sich jemand mit Einsprüchen gegen Verwarngeld wg. Falschparken aus?

Ich würd beim Ordnungsamt anrufen, den Fall kurz schildern und fragen, ob unter Nachweis der Sachlage mittels Attest der Klinik die Möglichkeit besteht, Dich von der Zahlungsaufforderung zu befreien.

Normal würde ich auch sagen, dass die Chancen gleich null sind. Wir hatten aber als Marlene ein Baby war, in Holland mal den Fall, dass wir auf einem zeitlich begrenzten Parkplatz länger als erlaubt geparkt haben, weil Marlene gebrochen hat und unser Einchecken im Hotel gegenüber dadurch länger als erwartet gedauert hat. Wir haben dem niederländischen Amt die Sachlage erklärt und die Zahlungsaufforderung wurde gestrichen.

Nicht ganz so wild wie ein Schwerbehindertenparkplatz, aber immerhin auch ein Entgegenkommen.

:winke:
 
AW: Kennt sich jemand mit Einsprüchen gegen Verwarngeld wg. Falschparken aus?

Ich würds auch bezahlen, als "dumm gelaufen" abhaken und mich freuen dass drei Stunden Parken auf dem Behindertenparkplatz nur 35 € kosten. Das hätte leicht noch teurer werden können nehm ich mal an.
 
AW: Kennt sich jemand mit Einsprüchen gegen Verwarngeld wg. Falschparken aus?

Ich würds auch bezahlen, als "dumm gelaufen" abhaken und mich freuen dass drei Stunden Parken auf dem Behindertenparkplatz nur 35 € kosten. Das hätte leicht noch teurer werden können nehm ich mal an.

Dem kann ich mich nur anschließen.
 
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