Smee
Familienmitglied
Wir haben noch einen alten Mietvertrag! Zu was sind wir wirklich verpflichtet?
Ich bin komplett verwirrt! Mieterschutzbund sagt uns einmal, dass wir es müssen! Bei einer zweiten Auskunft, bekamen wir genau das Gegenteil gesagt! Schriftlich haben wir jetzt die Aussage, dass wir komplett renovieren müssen!
Eine befreundete Anwältin sagt, dass wir zu gar nichts verpflichtet sind! Sie ist allerdings keine Expertin im Mietrecht!
Hier mal ein Ausschnitt aus unserem Mietvertrag:
§3 Abs. 4
...Der Verpflichtete hat die Schönheitsrep. innerhalb der Wohng. regelm. u. fachgerecht vornehmen zu lassen. Hat der Mieter die Schönheitsrep. übernommen, so hat er spät. bei Ende des Mietverhält. alle bis dahin-je nach dem Grad der Abnutzung oder Beschädigung-erforderlichen Arbeiten auszuführen.
Die Schönheitsrep. umfassen insbes.:
Anstrich u. Lackieren der Innentüren sowie der Fenster u. Außentüren von Innen sowie sämtlicher Holzteile, Versorgungsleitungen und Heizkörper, das Weißeln der Decken u. Oberwände sowie der wischfeste Anstrich bzw. das Tapezieren der Wände.
Abs. 5
Grundsätzlich werden Schönheitsrep. in den Mieträumen in folgenden Zeitabständen fällig:
In Küchen, Bädern u. Duschen alle 3 Jahre,
in Wohn-u. Schlafräumen, Fluren, Dielen u. Toilletten alle 5 Jahre,
in allen Nebenräumen alle 7 Jahre.
Unser Vermieter ist leider ein echtes A........! Die letzten vier Mieter, die hier ausgezogen sind, hatten alle Probleme mit riesengroßen Renovierungsarbeiten, obwohl sie alle max. nur 3-5 Jahre drin gewohnt haben! Sie haben es leider auch fast alle hingenommen! Bis auf unsere Untermieter, die es beim Auszug nicht unterschreiben wollten, dass sie nach vier Jahren Mietzeit noch eine Rechnung von ca. 2000 € zu zahlen hätten! Die Wohnung war in einem tadellosen Zustand! Den cholerischen Anfall unseres Vermieters, haben wir en detail miterlebt!!!
Kann mir jemand weiterhelfen? Ich komme hier nicht weiter!
Simone
Ich bin komplett verwirrt! Mieterschutzbund sagt uns einmal, dass wir es müssen! Bei einer zweiten Auskunft, bekamen wir genau das Gegenteil gesagt! Schriftlich haben wir jetzt die Aussage, dass wir komplett renovieren müssen!
Eine befreundete Anwältin sagt, dass wir zu gar nichts verpflichtet sind! Sie ist allerdings keine Expertin im Mietrecht!
Hier mal ein Ausschnitt aus unserem Mietvertrag:
§3 Abs. 4
...Der Verpflichtete hat die Schönheitsrep. innerhalb der Wohng. regelm. u. fachgerecht vornehmen zu lassen. Hat der Mieter die Schönheitsrep. übernommen, so hat er spät. bei Ende des Mietverhält. alle bis dahin-je nach dem Grad der Abnutzung oder Beschädigung-erforderlichen Arbeiten auszuführen.
Die Schönheitsrep. umfassen insbes.:
Anstrich u. Lackieren der Innentüren sowie der Fenster u. Außentüren von Innen sowie sämtlicher Holzteile, Versorgungsleitungen und Heizkörper, das Weißeln der Decken u. Oberwände sowie der wischfeste Anstrich bzw. das Tapezieren der Wände.
Abs. 5
Grundsätzlich werden Schönheitsrep. in den Mieträumen in folgenden Zeitabständen fällig:
In Küchen, Bädern u. Duschen alle 3 Jahre,
in Wohn-u. Schlafräumen, Fluren, Dielen u. Toilletten alle 5 Jahre,
in allen Nebenräumen alle 7 Jahre.
Unser Vermieter ist leider ein echtes A........! Die letzten vier Mieter, die hier ausgezogen sind, hatten alle Probleme mit riesengroßen Renovierungsarbeiten, obwohl sie alle max. nur 3-5 Jahre drin gewohnt haben! Sie haben es leider auch fast alle hingenommen! Bis auf unsere Untermieter, die es beim Auszug nicht unterschreiben wollten, dass sie nach vier Jahren Mietzeit noch eine Rechnung von ca. 2000 € zu zahlen hätten! Die Wohnung war in einem tadellosen Zustand! Den cholerischen Anfall unseres Vermieters, haben wir en detail miterlebt!!!
Kann mir jemand weiterhelfen? Ich komme hier nicht weiter!

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