AW: Kaution trotz heftiger Mängel?
Hallo Natascha,
laut Gesetz kann der Mieter eine vereinbarte Kaution in drei Monatsraten bezahlen. Enthält der Mietvertrag eine Regelung, die vorsieht, dass sofort beim Einzug die gesamte Kaution fällig ist, widerspricht das der Rechtslage. Der Mieter muss dann überhaupt keine Kaution zahlen, weil die Vertragsklausel unwirksam ist. AG Steinfurt, Az.4C636/98. Aber ob eine Zahlung der Kaution vom Vorhandensein etwaiger Mängel abhängt, weiß ich leider auch nicht. Finde auch nichts dazu. Ich glaube allerdings mich daran zu erinnern, dass eine Kaution trotzdem zu zahlen ist. Da diese ja dafür gedacht ist, für etwaige Schäden o.ä., die ihr evtl. verursacht, nach eurem Auszug verwendet zu werden. Genau weiß ich das allerdings nicht.
Vg
Kolibri