Buchstabensalat
Lebenskünstlerin
AW: Jugendamt
Hm, ich würde meine Einwilligung zur Akteneinsicht NICHT geben.
Das JA besucht dich, weil es Sorge um das Wohlergehen deines Kindes hat. Löblich. Aber letztlich geht es doch erstmal nur darum, wie du für ihn sorgst. Laß sie gucken, laß sie teilnehmen, dann wirst du ihre Bedenken doch am besten entkräften können.
Eine Entbindung von der Schweigepflicht? Würde ich bestimmt nicht zu *diesem* Zeitpunkt geben. Oder wenn, dann strikt auf die Medikation und Diagnose beschränkt. "Frau Therapeutin darf über die Diagnose und die momentane Medikation meines Sohnes XY Auskunft geben. Ansonsten unterliegt sie weiterhin der Schweigepflicht" - so in etwa.
Es gibt durchaus mehr Optionen, als einem gerne so gesagt werden.
Salat
Hm, ich würde meine Einwilligung zur Akteneinsicht NICHT geben.
Das JA besucht dich, weil es Sorge um das Wohlergehen deines Kindes hat. Löblich. Aber letztlich geht es doch erstmal nur darum, wie du für ihn sorgst. Laß sie gucken, laß sie teilnehmen, dann wirst du ihre Bedenken doch am besten entkräften können.
Eine Entbindung von der Schweigepflicht? Würde ich bestimmt nicht zu *diesem* Zeitpunkt geben. Oder wenn, dann strikt auf die Medikation und Diagnose beschränkt. "Frau Therapeutin darf über die Diagnose und die momentane Medikation meines Sohnes XY Auskunft geben. Ansonsten unterliegt sie weiterhin der Schweigepflicht" - so in etwa.
Es gibt durchaus mehr Optionen, als einem gerne so gesagt werden.
Salat