Kasparin
Gehört zum Inventar
AW: Jmd. vom Jobcenter/ Arbeitsvermittlung hier?
Schau mal, das erklärt schon mal diese umständliche Kündigung:
Was allerdings mit der restlichen Elternzeit passiert, erklärt der Text nicht mehr.
Das müsste aber widerum das Jugendamt wissen, frag da doch mal nach. Bei mir waren die immer sehr nett, auch bei der blödesten Frage.
Schau mal, das erklärt schon mal diese umständliche Kündigung:
Sollte der Arbeitgeber dennoch gezwungen sein, während der Elternzeit eine Kündigung auszusprechen, etwa aus wirtschaftlichen Gründen, muss eine Genehmigung durch die Landesbehörde eingeholt werden. Eine Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen ist dann möglich, falls dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung nicht zugemutet werden kann, weil die Existenz des Betriebes nicht gewährleistet werden kann. Auch wenn eine als unproduktiv eingestufte Abteilung oder Werkstätte geschlossen wird und eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in einer anderen Abteilung oder einer anderen Geschäftsstelle nicht möglich ist, darf der Arbeitgeber mit behördlicher Zustimmung kündigen. Sollten Arbeitnehmer eine Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen erhalten, sollten sie sich bei der zuständigen Behörde erkundigen, ob die Kündigung dort abgesegnet wurde
Was allerdings mit der restlichen Elternzeit passiert, erklärt der Text nicht mehr.
Das müsste aber widerum das Jugendamt wissen, frag da doch mal nach. Bei mir waren die immer sehr nett, auch bei der blödesten Frage.