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Ute hat gesagt.:Wenn Vollkorn irgendwo steht muss tatsächlich nach irgendeiner Verordnung ein ganz hoher Anteil - ich meine es waren über 80% - aus Vollkorn sein.
nur wo Vollkornbrot draufsteht, ist auch Vollkornbrot drin! Denn laut Lebensmittelgesetz muss nur dieses zu mindestens 90% aus Vollkorn bestehen: fein gemahlen, grob geschrotet oder in ganzen Körnern. Aber bereits ab 10% (!) darf die Namensgebung einsetzen: Dinkelbrot besteht also meist nur zu 10% aus Dinkel - ob dieser dann wenigstens als Vollkorn Verwendung findet, ist unbekannt - der "Rest" von 90 % ist meist aus Weizen- oder Roggenauszugsmehl - wie eben Weiß- oder Schwarzbrot auch.