Pilot
Bruchpilot
AW: Ich drehe durch weiß jemand Rat???
Hallo Ramona,
habt ihr einen unterschriebenen und gueltigen Vertrag mit dem Vermieter?
Dann habt ihr jetzt so etwas wie eine Patt-Situation.
Dieses "Einigen" auf eine Einmalzahlung fuer die Kaution ist unwirksam, weil
1. der Mieter an dieser Stelle durch die Machtposition des Vermieters unangemessen benachteiligt wird und
2. das Gesetz bei Mietsicherheit sehr eindeutig und zwingendes Recht ist.
Zu 2.: Laut BGB §551 darf die Kaution nur 3 Nettokaltmieten betragen (also ohne Betriebskosten) und, sofern eine Geldzahlung vereinbart ist, darf der Mieter diese in 3 monatlichen Raten zahlen - erste Rate bei Beginn des Mietverhaeltnisses (§551 Absatz 2)
Und in Absatz 4 steht: "Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam."
Ich weiss jetzt nicht, was es dir bringt - nachdem der Vertrag unterschrieben ist, kann er ja so leicht nicht kuendigen und den Schluessel einbehalten darf er auch nicht. Wenn ihr kein Geld habt, muesstet ihr beim Amtsgericht aber einen umsonst einen Rechtsanwalt fuer solche Fragen zur Seite bekommen und im Zweifel mit diesem beim Vermieter auflaufen koennen.
Leider gibt es viele Vermieter (sogar Rechtsanwaelte!) die sich einen feuchten Kehricht darum kuemmern und sogar Notsituationen schamlos ausnutzen. Der Vermieter eines Penthouses fuer 1500 EUR im Monat wuerde so etwas niemals versuchen.
Hoffe, ich konnte wenigstens etwas helfen.
Liebe Gruesse,
Ingo
Hallo Ramona,
habt ihr einen unterschriebenen und gueltigen Vertrag mit dem Vermieter?
Dann habt ihr jetzt so etwas wie eine Patt-Situation.
Dieses "Einigen" auf eine Einmalzahlung fuer die Kaution ist unwirksam, weil
1. der Mieter an dieser Stelle durch die Machtposition des Vermieters unangemessen benachteiligt wird und
2. das Gesetz bei Mietsicherheit sehr eindeutig und zwingendes Recht ist.
Zu 2.: Laut BGB §551 darf die Kaution nur 3 Nettokaltmieten betragen (also ohne Betriebskosten) und, sofern eine Geldzahlung vereinbart ist, darf der Mieter diese in 3 monatlichen Raten zahlen - erste Rate bei Beginn des Mietverhaeltnisses (§551 Absatz 2)
Und in Absatz 4 steht: "Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam."
Ich weiss jetzt nicht, was es dir bringt - nachdem der Vertrag unterschrieben ist, kann er ja so leicht nicht kuendigen und den Schluessel einbehalten darf er auch nicht. Wenn ihr kein Geld habt, muesstet ihr beim Amtsgericht aber einen umsonst einen Rechtsanwalt fuer solche Fragen zur Seite bekommen und im Zweifel mit diesem beim Vermieter auflaufen koennen.
Leider gibt es viele Vermieter (sogar Rechtsanwaelte!) die sich einen feuchten Kehricht darum kuemmern und sogar Notsituationen schamlos ausnutzen. Der Vermieter eines Penthouses fuer 1500 EUR im Monat wuerde so etwas niemals versuchen.
Hoffe, ich konnte wenigstens etwas helfen.
Liebe Gruesse,
Ingo