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DieHinis hat gesagt.:Was mich nur wundert ist das mit der RV. Denn wenn du Existensgründerz. erhälst musst du, auch wenn du nichts verdienst, RV zahlen. Wohl nur einen geminderten Satz, ich glaube 79€. Aber zahlen musst du denn dafür bekommst du ja den ExG....
Genau so ist es uns auch gegangen. Kann natürlich sein mit der elternzeit. Das es dann da ausnahmen gibt?! Oh je... wünsch dir das du bald alles schnell geklärt bekommst!Pearliii hat gesagt.:Wie gesagt ich seh da langsam nicht mehr durch .