Frau Anschela
OmmaNuckHasiAnschela
Sandy,
es ist schon so, dass spezielles Recht (also Versicherungsbedingungen) vor allgeinem Recht (also z.B, BGB) gilt. Deshalb können die Versicherer schon hier und da "Mafia"-Klauseln in die AGB einbinden. Solange es nicht gegen Treu und Glauben verstößt isses auch okay.
In jeder (auch bei der HM) Versicherung sind Kinder im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert und zwar beitragsfrei - solange sie im selben Haushalt wohnen und kein eigenes Einkommen haben. Zumindest ist mir kein Versicherer bekannt, der dies nicht täte. Von daher verstehe ich nicht wirklich, warum ihr für Justy einen extra Beitrag zahlt. Wenn es nun - was ich vermute - eine Sonderversicherung ist bei der Haftpflichtschäden, die Justy verursacht ohne dass ihr die Aufsichtspflicht verletzt, ersetzt werden, dann finde ich es eigentlich fast ein kleines bissi überflüssig. Zumindest im jetzigen Alter. Man ist doch i.d.R. doch noch immer mit dabei und wie geschrieben, man kann es eigentlich fast immer so drehen und wenden, dass die Aufsichtspflicht verletzt wurde und sogar auch fast immer bei der Wahrheit bleiben - ein abgewendeter Blick, ein kurzes Verlassen des Raumes - das reicht bei einem Kleinkind schon aus. Bei älteren Kindern - die schon viel alleine unterwegs sind - macht das aber auf jeden Fall sind, da die Gerichte oftmals sehr unterschiedlicher Auffassung sind, was Verletzung/Nicht-Verletzung Aufsichtspflicht angeht.
Den Glasschaden hätte übrigens auch jeder Versicherer bei Vorhandensein einer Glasversicherung im Rahmen der Hausrat gezahlt Da ist es nämlich wurscht, wer schuld hat oder wer's war. :-D
So genug abgehandelt
Angela :-D
es ist schon so, dass spezielles Recht (also Versicherungsbedingungen) vor allgeinem Recht (also z.B, BGB) gilt. Deshalb können die Versicherer schon hier und da "Mafia"-Klauseln in die AGB einbinden. Solange es nicht gegen Treu und Glauben verstößt isses auch okay.
In jeder (auch bei der HM) Versicherung sind Kinder im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert und zwar beitragsfrei - solange sie im selben Haushalt wohnen und kein eigenes Einkommen haben. Zumindest ist mir kein Versicherer bekannt, der dies nicht täte. Von daher verstehe ich nicht wirklich, warum ihr für Justy einen extra Beitrag zahlt. Wenn es nun - was ich vermute - eine Sonderversicherung ist bei der Haftpflichtschäden, die Justy verursacht ohne dass ihr die Aufsichtspflicht verletzt, ersetzt werden, dann finde ich es eigentlich fast ein kleines bissi überflüssig. Zumindest im jetzigen Alter. Man ist doch i.d.R. doch noch immer mit dabei und wie geschrieben, man kann es eigentlich fast immer so drehen und wenden, dass die Aufsichtspflicht verletzt wurde und sogar auch fast immer bei der Wahrheit bleiben - ein abgewendeter Blick, ein kurzes Verlassen des Raumes - das reicht bei einem Kleinkind schon aus. Bei älteren Kindern - die schon viel alleine unterwegs sind - macht das aber auf jeden Fall sind, da die Gerichte oftmals sehr unterschiedlicher Auffassung sind, was Verletzung/Nicht-Verletzung Aufsichtspflicht angeht.
Den Glasschaden hätte übrigens auch jeder Versicherer bei Vorhandensein einer Glasversicherung im Rahmen der Hausrat gezahlt Da ist es nämlich wurscht, wer schuld hat oder wer's war. :-D
So genug abgehandelt
Angela :-D