happyfrolic
Erklärbär
AW: gilt man immer noch als alleinerziehend?
Dir ist aber schon klar, dass die Regelung zur Einstehensgemeinschaft, die die Agentur für Arbeit bzw. die ArGe bei der Gewährung von ArbeitslosengeldII anwendet, hier sehr verkürzt und auch nur in Teilen richtig wiedergegeben ist, oder? Bei der Annahme bzw. Wiederlegung dieser Annahme, dass eine solche Gemeinschaft vorliegt, gibt es eine ganze Reihe an wichtigen Punkten, die zu beachten sind....
Soviel ich weiss, gilt diese Regelung für die Festlegung von Elternbeiträgen für den Kindergarten überhaupt nicht. Ich hab mich jetzt mal durch verschiedene Satzungen zum Thema gegoogelt, und in denen, die ich gefunden habe, wird das Einkommen eines Partners, der nicht Elternteil und nicht sonstwie sorgeberechtigt, ausdrücklich ausgenommen. Vielleicht schaust Du mal in die Satzung für Eure Stadt, wenn die denn im Netz verfügbar ist? Ansonsten dürfte ein Anruf beim Jugendamt schnell Klarheit schaffen.
Also das Arbeitsamt versucht natürlich immer es sofort so laufen zu lassen. ABER nach ihren eigenen Regeln ( steht auch in dem Gesetz ) darf erst nach einem jahr von einer "Einstehungsgemeinschaft" reden bei der ein Partner auch finanziell für den anderen einstehen muss.
Dir ist aber schon klar, dass die Regelung zur Einstehensgemeinschaft, die die Agentur für Arbeit bzw. die ArGe bei der Gewährung von ArbeitslosengeldII anwendet, hier sehr verkürzt und auch nur in Teilen richtig wiedergegeben ist, oder? Bei der Annahme bzw. Wiederlegung dieser Annahme, dass eine solche Gemeinschaft vorliegt, gibt es eine ganze Reihe an wichtigen Punkten, die zu beachten sind....
Soviel ich weiss, gilt diese Regelung für die Festlegung von Elternbeiträgen für den Kindergarten überhaupt nicht. Ich hab mich jetzt mal durch verschiedene Satzungen zum Thema gegoogelt, und in denen, die ich gefunden habe, wird das Einkommen eines Partners, der nicht Elternteil und nicht sonstwie sorgeberechtigt, ausdrücklich ausgenommen. Vielleicht schaust Du mal in die Satzung für Eure Stadt, wenn die denn im Netz verfügbar ist? Ansonsten dürfte ein Anruf beim Jugendamt schnell Klarheit schaffen.