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Mein Kind beginnt nächsten Monat eine Ausbildung. Muss es die Rundfunkgeräte in seinem Zimmer zusätzlich anmelden, obwohl ich bereits als Rundfunkteilnehmer angemeldet bin? Meine Mutter zieht mit Ihren Rundfunkgeräten in unseren Haushalt. Muss sie weiterhin Gebühren zahlen?
Für Ihr Kind bzw. Ihre Mutter besteht zusätzliche Gebührenpflicht, wenn sie Geräte in ihren Räumen zum Empfang bereithalten und ihr Einkommen den Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige übersteigt.
Die Regelsätze für Haushaltsangehörige sind bundeseinheitlich geregelt. Die Höhe des maßgeblichen monatlichen Regelsatzes für Haushaltsangehörige beträgt seit 1. Juli 2008 281 Euro.