Mutterschaftsurlaub sind die 8 bzw. 12 (Früh- oder Mehrlingsgeburt) Wochen NACH der Geburt. In dieser Zeit besteht Beschäftigungsverbot.
VOR der Geburt die 6 Wochen sind freiwillig und heißen Mutterschutz. Hier kann man durchaus auch verzichten.
Falls ich mich jetzt nicht vertue.
Gruß,
Buchstabensalat