Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
[SIZE=+2]Kirchenaustritt [SIZE=+2]in Nordrhein-Westfalen[/SIZE][/SIZE]<table bgcolor="#6666ff" border="0" cellspacing="0" width="728"> <tbody><tr> <td width="179">Kirchensteuer</td> <td width="161">Statistik</td> <td width="275">Kirchenaustrittsgesetz</td> <td width="77"> </td> </tr> </tbody></table>
Der Austritt muss persönlich beim Amtsgericht erklärt werden.
Mitzubringende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil (soweit verheiratet/ geschieden/ verwitwet)
Außerdem sollten Sie möglichst Ihren Taufort angeben können (Diesen finden Sie bspw. im Stammbuch Ihrer Eltern).
Gebühr: 30 €
<table class="standard" align="center" border="0" cellspacing="10" width="728" height="187"><tbody><tr><td colspan="2">[SIZE=+1]Ab wann kann der Austritt erklärt werden?[/SIZE]
</td> </tr> </tbody><tbody> <tr> <td bgcolor="#6666ff" width="15%">Alter</td> <td width="85%">Vorgehen</td> </tr> <tr> <td bgcolor="#6666ff" width="15%">unter 12 Jahren</td> <td width="85%"> Das Kind kann den Kirchenaustritt noch nicht selbst erklären. Hier können der/die Erziehungsberechtigten stellvertretend handeln.
</td> </tr> <tr> <td bgcolor="#6666ff" width="15%">zwischen 12 und 14 Jahren</td> <td width="85%"> Hier kann das Kind den Austritt auch noch nicht selbst erklären. Hier können der/die Erziehungsberechtigten ebenfalls stellvertretend handeln. Jedoch bedarf es hier der ausdrücklichen Zustimmung des Kindes.
</td> </tr> <tr> <td bgcolor="#6666ff" width="15%">ab 14 Jahren</td> <td width="85%"> Jetzt kann der Jugendliche endlich den Austritt selbst wirksam erklären, ein mitwirken der Eltern ist nicht erforderlich.
</td></tr></tbody></table>
Ich kann meinen Kindern den Glauben auch nicht vermitteln. Töchterchen will trotzdem zur Kommunion.
villeicht weil dein kind doch dran glaubt???