Mara
Zuckerbäcker
AW: Frage zum "geblitzt werden"
Dass muss innerhalb der 3 Monate geschehen. Dannach ist die Sache verjährt. Allerdings hast Du etwas von danach 6 Monaten geschrieben. Aber dass ist nicht richtig. Wird z.B. der Fahrer nach zwei Monaten von der Polizei ermittelt, wird die Verjährungsfrist ausgesetzt und berechnet sich ab diesem Zeitpunkt wieder neu. Und die beträgt bei Ordnungswidrigkeiten 3 Monate.
Darum gehts ja noch nichtsondern darum ob man theoretisch geblitzt worden sein könnte und wie lange es dauern kann, bis ein Bußgeldbescheid in den ein oder anderen Haushalt flattern könnte.
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Dass muss innerhalb der 3 Monate geschehen. Dannach ist die Sache verjährt. Allerdings hast Du etwas von danach 6 Monaten geschrieben. Aber dass ist nicht richtig. Wird z.B. der Fahrer nach zwei Monaten von der Polizei ermittelt, wird die Verjährungsfrist ausgesetzt und berechnet sich ab diesem Zeitpunkt wieder neu. Und die beträgt bei Ordnungswidrigkeiten 3 Monate.