Hallo,
wir haben das Erziehungsgeld letzte Woche endlich bekommen, vor 7 moanten beantragt 8-O
Einkommensgrenze ist 16 470 Euro bei Ehepaaren oder Eheähnliches Verhältnis, ansonsten 13 498 Euro 8-O fürs 2. Kind darf das Einkommen 3140 Euro mehr sein.
Dann wird noch 20% abgezogen, außer bei Soldaten oder Beamten da sind es 27%
Es zählt das Einkommen des Mannes im ganzen Geburtsjahr :-? und das was die Frau in den 8 wochen der Mutterschutzfrist nach der Geburt bekommen hat :-? wird auch angerechnet, dazu Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld wenn man Anspruch drauf hatte nach der Geburt.
Viel bleibt da meist nicht, bei uns grade mal 54Euro monatlich :-( und bald können wir fürs 2. Jahr den antrag wieder machen.
Saustall unsere Behörde !
Liebe Grüße
yvonne