Frage zum Erziehungsgeld

Im Jahr, natürlich.
Nochmal:
Beantragung des Erziehungsgeldes = Einkommen vom Jahr vor der Geburt als Berechnungsgrundlage.
ABER: wegen (z. B. ) Berufsaufgabe ändert sich das Familieneinkommen um mehr als 20 % - Neuberechnung beantragen mit den neuen Werten.

AUF JEDEN FALL: wird im 7. Lebensmonat des Kindes, basierend auf dem Einkommen im Jahr, in dem die Geburt liegt, neu berechnet.

Gruß,
Buchstabensalat
 
Hallo,

wir haben das Erziehungsgeld letzte Woche endlich bekommen, vor 7 moanten beantragt 8-O

Einkommensgrenze ist 16 470 Euro bei Ehepaaren oder Eheähnliches Verhältnis, ansonsten 13 498 Euro 8-O fürs 2. Kind darf das Einkommen 3140 Euro mehr sein.
Dann wird noch 20% abgezogen, außer bei Soldaten oder Beamten da sind es 27%

Es zählt das Einkommen des Mannes im ganzen Geburtsjahr :-? und das was die Frau in den 8 wochen der Mutterschutzfrist nach der Geburt bekommen hat :-? wird auch angerechnet, dazu Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld wenn man Anspruch drauf hatte nach der Geburt.

Viel bleibt da meist nicht, bei uns grade mal 54Euro monatlich :-( und bald können wir fürs 2. Jahr den antrag wieder machen.
Saustall unsere Behörde !

Liebe Grüße


yvonne
 
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