AW: Frage zu Lebensmittelrecht-Buffet-Restaurant
Wenn es solch ein Gesetz gäbe, dann wäre es wohl auch untersagt sich Restessen vom "normalen Besuch" einpacken zu lassen.
So würde ich wohl argumentieren.
Matthias meinte, das einzige Gesetz was es in diesem Zusammenhang gibt, ist die wiederverwertung der Speisen. Alles was einmal die Küche verlassen hat, muß nach Rückgabe des Gastes vernichtet werden.
Sprich,wenn bei euch niemand an der Suppe war, dürfte sie nicht nochmal für einen anderen Gast verwendet werden. Das gilt auch für verpackte Lebensmittel.
Ich bin echt gespannt,was die da für ein Gesetz raussuchen. Ich würde da auf jeden Fall dranbleiben.
Matthias meinte auch,es ist inzwischen fast Standart, dass die Leute bei größeren Buffets bereits vor dem Start Behälter abgeben,damit die Reste mitgenommen werden. Und wie gesagt, die Gaststätte sichert sich meist ab,indem es den Hinweis vermekt,dass es sofort verzehrt werden muß.