M
Mellibunny
Wie gesagt, wenn bei uns ist das so geregelt, dass wenn Du weniger als 6 Monate beziehst, müsstest Du die Dir erbrachten Leistungen zurückzahlen. Da Du ja meintest, das Du kürzer als 6 Monate beziehen wirst, musst Du wohl zurückzahlen. Aber bevor hier die Pferde wild gemacht werden erkundige Dich doch mal. Oder hole Dir diesen Ratgeber. Wenn Du willst, kann ich Dir morgen auch einen Text aus diesem Ratgeber aufschreiben der das mit der Rückzahlung besagt.
Auf jedenfall musst Du alles mitnehmen, was zeigt Wo und wieviel Geld zu bekommst. Einfach alles was mit Geld zu tun hat. Das wird alles angerechnet. Das einzige was sie nicht mit anrechnen dürfen ist Erziehungsgeld. Sogar das Kindergeld in höhe von 154,00 € wird bis auf 10 € angerechnet.
Na ja viel Glück das sich alles schnell regelt.
Guß Melanie
Auf jedenfall musst Du alles mitnehmen, was zeigt Wo und wieviel Geld zu bekommst. Einfach alles was mit Geld zu tun hat. Das wird alles angerechnet. Das einzige was sie nicht mit anrechnen dürfen ist Erziehungsgeld. Sogar das Kindergeld in höhe von 154,00 € wird bis auf 10 € angerechnet.
Na ja viel Glück das sich alles schnell regelt.
Guß Melanie