Buchstabensalat
Lebenskünstlerin
AW: Frage wegen selbst gemachtem Film
Aaaalso. "Normale" Personen wie du und ich müssen es hinnehmen, daß sie Teil eines Bildgeschehens sind. Einfaches Beispiel: wenn die Tagesschau eine Demonstrantenmenge filmt, kann nachher einer der Teilnehmer bzw. ein unschuldiger Nebenstehender NICHT auf sein Persönlichkeitsrecht pochen und die Ausstrahlung verbieten.
Anders ist es, wenn diese normale Person Hauptteil des Bildes wäre.
Was, bezogen auf deinen Fall, bedeuten würde, daß alle "Massenszenen" eh erlaubt wären, und du höchstens bei Großaufnahmen einer Einzelperson Probleme bekommen *könntest*.
Jetzt kommt es aber darauf an, ob eure Aufführung *öffentlich* war oder *privat und geschlossen*. In letzterem Falle ist klar, daß du diese DVDs nicht *öffentlich* anbieten darfst - aber den an dem Abend Anwesenden zum privaten Gebrauch natürlich doch. Ist es eine öffentliche, jedermann zugängliche Veranstaltung gewesen, ist der Keks eh gegessen - öffentlich bleibt öffentlich.
Schließlich stehen dort nicht "private" Personen im Mittelpunkt, sondern *Schauspieler*, die sich ja im Klaren waren, daß sie auf der Bühne nicht mit der Kapuze auf dem Kopf stehen. Man kann - zumindest in Deutschland - nämlich nicht "teilweise" auf sein Persönlichkeitsrecht verzichten. Wenn du am Abend X öffentlich auftrittst, kannst du nicht nachher die Ausstrahlung verbieten, weil es dir plötzlich in den Sinn kommt, daß du auf deinem Recht am Bild bestehst.
Soweit zumindest mein Wissenstand aus ständig gegebenem Anlaß
Was ich dir empfehlen würde in diesem Fall: such nach irischen Rechtsforen (Attorney, Lawyer) und stelle die *hypothetische*!!!! Frage, was denn in so einem völlig irrealen und konstruierten Fall gängiges Recht wäre. Zumindest in D darf man ja keine Online-Rechtsberatung vornehmen - spekulieren geht.
Aaaber: helfen wird es dir bei der Lehrerin eher nichts, und ich würde mich in deinem Fall wohl an den Regisseur bzw. den leitenden Lehrer wenden, daß er doch die Mitwirkenden bitte darauf anspricht, wo sie die DVD herbekommen könnten.
Salat
Aaaalso. "Normale" Personen wie du und ich müssen es hinnehmen, daß sie Teil eines Bildgeschehens sind. Einfaches Beispiel: wenn die Tagesschau eine Demonstrantenmenge filmt, kann nachher einer der Teilnehmer bzw. ein unschuldiger Nebenstehender NICHT auf sein Persönlichkeitsrecht pochen und die Ausstrahlung verbieten.
Anders ist es, wenn diese normale Person Hauptteil des Bildes wäre.
Was, bezogen auf deinen Fall, bedeuten würde, daß alle "Massenszenen" eh erlaubt wären, und du höchstens bei Großaufnahmen einer Einzelperson Probleme bekommen *könntest*.
Jetzt kommt es aber darauf an, ob eure Aufführung *öffentlich* war oder *privat und geschlossen*. In letzterem Falle ist klar, daß du diese DVDs nicht *öffentlich* anbieten darfst - aber den an dem Abend Anwesenden zum privaten Gebrauch natürlich doch. Ist es eine öffentliche, jedermann zugängliche Veranstaltung gewesen, ist der Keks eh gegessen - öffentlich bleibt öffentlich.
Schließlich stehen dort nicht "private" Personen im Mittelpunkt, sondern *Schauspieler*, die sich ja im Klaren waren, daß sie auf der Bühne nicht mit der Kapuze auf dem Kopf stehen. Man kann - zumindest in Deutschland - nämlich nicht "teilweise" auf sein Persönlichkeitsrecht verzichten. Wenn du am Abend X öffentlich auftrittst, kannst du nicht nachher die Ausstrahlung verbieten, weil es dir plötzlich in den Sinn kommt, daß du auf deinem Recht am Bild bestehst.
Soweit zumindest mein Wissenstand aus ständig gegebenem Anlaß
Was ich dir empfehlen würde in diesem Fall: such nach irischen Rechtsforen (Attorney, Lawyer) und stelle die *hypothetische*!!!! Frage, was denn in so einem völlig irrealen und konstruierten Fall gängiges Recht wäre. Zumindest in D darf man ja keine Online-Rechtsberatung vornehmen - spekulieren geht.
Aaaber: helfen wird es dir bei der Lehrerin eher nichts, und ich würde mich in deinem Fall wohl an den Regisseur bzw. den leitenden Lehrer wenden, daß er doch die Mitwirkenden bitte darauf anspricht, wo sie die DVD herbekommen könnten.
Salat