AW: Frage wegen Arbeitszeit und Minusstunden
Wenn Du nur bis zum 30.3. arbeitest, ab 1.4. auf der neuen Stelle bist, kann der alte AG das Weihnachtsgeld zurückfordern. Du hast dann keinen Anspruch darauf.
Die Minusstunden werden offiziell vom letzten Gehalt abgezogen. Offiziell darf Urlaub nicht ausgezahlt werden. Inoffiziell ist es eine Sache der Absprache. D.h., Du kannst bestimmte, Dir genehme Regelungen vorschlagen, hast aber keinen Anspruch darauf. Parallel ist die Sache mit dem Zeugnis zu regeln. Du solltest gucken, das alles gütlich geregelt wird, damit Du nicht an irgendeiner Stelle etwas "reingewürgt" bekommst. Übergangsphasen sind immer etwas kompliziert.
Wenn Du nur bis zum 30.3. arbeitest, ab 1.4. auf der neuen Stelle bist, kann der alte AG das Weihnachtsgeld zurückfordern. Du hast dann keinen Anspruch darauf.
Die Minusstunden werden offiziell vom letzten Gehalt abgezogen. Offiziell darf Urlaub nicht ausgezahlt werden. Inoffiziell ist es eine Sache der Absprache. D.h., Du kannst bestimmte, Dir genehme Regelungen vorschlagen, hast aber keinen Anspruch darauf. Parallel ist die Sache mit dem Zeugnis zu regeln. Du solltest gucken, das alles gütlich geregelt wird, damit Du nicht an irgendeiner Stelle etwas "reingewürgt" bekommst. Übergangsphasen sind immer etwas kompliziert.