happyfrolic
Erklärbär
AW: Erziehungsgeld - vielleicht kann hier jemand helfen!?!
Steffi,
wir hatten auch mit dem Erziehungsgeld richtig viel Arbeit. Auch unseres wurde wegen Einkommens nach den ersten sechs Monaten abgelehnt (allerdings nur wg. positiven Einkommens). Nach einem Tipp durch einen Freund, der sich in eigener Sache intensiv mit der Materie beschäftigt hat, haben wir einen Antrag auf Neuberechnung gestellt und dann doch eine Bewilligung bekommen. Allerdings war es bei uns echt verzwickt, wir hatten ja einen Wechsel in der Betreuung, mein Mann ist nebenher arbeiten gegangen.... Das zweite Jahr hat man uns auch erst abgelehnt, und wollte nach dem Antrag dann auch noch einen Grossteil der Leistung zurückfordern, die bereits gezahlt war. Nach einem wirklich tollen Beratungsgespräch mit dem Sachbearbeiter hat mein Mann seine Arbeitszeit für drei Monate reduziert und - peng - hatten wir wieder Anspruch für das komplette zweite Jahr. Ohne den Sachbearbeiter hätten wir da nie durchgeblickt, ich bin ihm auf ewig verbunden, das Geld konnten wir gut brauchen :nix:
Bei Euch geht es aber glaube ich eher um eine grundsätzliche Frage, oder? In der Gesetzesgrundlage ist nun mal die Berücksichtigung von Negativeinkünften explizit ausgenommen, es werden bei der Berechnung nur Positiveinkünfte zugrunde gelegt. Damit kann Euer Antrag gar nicht anders entschieden werden, da kann auch der beste Sachbearbeiter nicht helfen, leider. Wenn Du aber die Entscheidung nochmals überprüft haben willst, würde ich mir gar keine grossen Gedanken machen, sondern tatsächlich Widerspruch einlegen und das Ergebnis abwarten. Mag ja sein, dass Du keine grossen Chancen hast, aber was soll es? Ich bin mir jetzt so auf Anhieb nicht sicher, aber gilt hier nicht auch der Weg über die Sozialgerichtsbarkeit? Das hiesse, wenn Dein Widerspruch abgelehnt wird, könntest Du sogar noch Klage beim Sozialgericht erheben....
Ich finde den Gedanken ja lobenswert, nur in Widerspruch zu gehen, wenn man meint, es wäre tatsächlich was schiefgelaufen. Bei mir ist es aber beruflich so (ich habe auch mit Sozialleistungen zu tun), dass jede Menge Widersprüche eingehen, auch bei völlig klaren Sachverhalten. Ich sag meinen Kunden auch immer, dass ihnen dieser Weg freisteht, dafür ist das ja vorgesehen. Wenn ich selber Betroffene wäre, würde ich das auch tun, schon zu meiner eigenen Beruhigung, dann weiss ich es wenigstens ganz genau....
Vielleicht erzählst Du bei Gelegenheit mal, wie es ausgegangen ist!
Steffi,
wir hatten auch mit dem Erziehungsgeld richtig viel Arbeit. Auch unseres wurde wegen Einkommens nach den ersten sechs Monaten abgelehnt (allerdings nur wg. positiven Einkommens). Nach einem Tipp durch einen Freund, der sich in eigener Sache intensiv mit der Materie beschäftigt hat, haben wir einen Antrag auf Neuberechnung gestellt und dann doch eine Bewilligung bekommen. Allerdings war es bei uns echt verzwickt, wir hatten ja einen Wechsel in der Betreuung, mein Mann ist nebenher arbeiten gegangen.... Das zweite Jahr hat man uns auch erst abgelehnt, und wollte nach dem Antrag dann auch noch einen Grossteil der Leistung zurückfordern, die bereits gezahlt war. Nach einem wirklich tollen Beratungsgespräch mit dem Sachbearbeiter hat mein Mann seine Arbeitszeit für drei Monate reduziert und - peng - hatten wir wieder Anspruch für das komplette zweite Jahr. Ohne den Sachbearbeiter hätten wir da nie durchgeblickt, ich bin ihm auf ewig verbunden, das Geld konnten wir gut brauchen :nix:
Bei Euch geht es aber glaube ich eher um eine grundsätzliche Frage, oder? In der Gesetzesgrundlage ist nun mal die Berücksichtigung von Negativeinkünften explizit ausgenommen, es werden bei der Berechnung nur Positiveinkünfte zugrunde gelegt. Damit kann Euer Antrag gar nicht anders entschieden werden, da kann auch der beste Sachbearbeiter nicht helfen, leider. Wenn Du aber die Entscheidung nochmals überprüft haben willst, würde ich mir gar keine grossen Gedanken machen, sondern tatsächlich Widerspruch einlegen und das Ergebnis abwarten. Mag ja sein, dass Du keine grossen Chancen hast, aber was soll es? Ich bin mir jetzt so auf Anhieb nicht sicher, aber gilt hier nicht auch der Weg über die Sozialgerichtsbarkeit? Das hiesse, wenn Dein Widerspruch abgelehnt wird, könntest Du sogar noch Klage beim Sozialgericht erheben....
Ich finde den Gedanken ja lobenswert, nur in Widerspruch zu gehen, wenn man meint, es wäre tatsächlich was schiefgelaufen. Bei mir ist es aber beruflich so (ich habe auch mit Sozialleistungen zu tun), dass jede Menge Widersprüche eingehen, auch bei völlig klaren Sachverhalten. Ich sag meinen Kunden auch immer, dass ihnen dieser Weg freisteht, dafür ist das ja vorgesehen. Wenn ich selber Betroffene wäre, würde ich das auch tun, schon zu meiner eigenen Beruhigung, dann weiss ich es wenigstens ganz genau....
Vielleicht erzählst Du bei Gelegenheit mal, wie es ausgegangen ist!