Finele
Fitznase
AW: Er kann diesen Monat keinen Unterhalt zahlen!!!
Die Unterhaltspflicht für die Kinder wird dadurch "festgeschrieben" und der Betrag richtet sich ja eh´ nach der Regelbetragsverordnung bzw. der sog. "Düsseldorfer Tabelle" (als Richtschnur für die Unterhaltssätze). Der erste Betrag steht drin. Wenn dann das Kreuz bei Dynamisiertem Unterhalt gesetzt ist, dann wird der Unterhalt immer entsprechend angepaßt. Da musst Du dann halt immer in die Tabelle schauen und das anpassen lassen. Die Beträge richten sich ja nach dem Alter der Kinder.
Der Titel sichert Dir die Unterhalsleistung für die Kinder und ist ist eben der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen .
Der würde dann auch durch die o.g. Urkunde nicht festgelegt werden können.
Aber hat Dir das eigentlich Dein Anwalt/Anwältin nicht gefragt :???:?
Wencke
Der Betrag für den Unterhalt wird dann sicher vom Jugendamt festgelegt, oder?
Die Unterhaltspflicht für die Kinder wird dadurch "festgeschrieben" und der Betrag richtet sich ja eh´ nach der Regelbetragsverordnung bzw. der sog. "Düsseldorfer Tabelle" (als Richtschnur für die Unterhaltssätze). Der erste Betrag steht drin. Wenn dann das Kreuz bei Dynamisiertem Unterhalt gesetzt ist, dann wird der Unterhalt immer entsprechend angepaßt. Da musst Du dann halt immer in die Tabelle schauen und das anpassen lassen. Die Beträge richten sich ja nach dem Alter der Kinder.
Der Titel sichert Dir die Unterhalsleistung für die Kinder und ist ist eben der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen .
Ich bin zwar berufstätig aber nur auf Teilzeit und beziehe selber keinen Unterhalt.
Der würde dann auch durch die o.g. Urkunde nicht festgelegt werden können.
Aber hat Dir das eigentlich Dein Anwalt/Anwältin nicht gefragt :???:?
Wencke