AW: Elternzeit
Ich glaube, es kommt eben sehr selten vor, das Väter *zur* Geburt Elternzeit nehmen.
Bei der Regelung für die Mutter ist das kein Problem, weil die ja auf jeden Fall 8 Wochen im Mutterschutz ist, und somit die Fristen eingehalten werden.
Bei einer Frühgeburt gilt für Dich die sogenannte Dringlichkeit, d.h. die Frist verkürzt sich für Dich. Also wenn Du 7 Wochen vor ET anmeldest und das Kind kommt dann früher, darfst Du auch früher gehen. Frühgeburten sind in meiner Broschüre ausdrücklich als Dringlichkeitsgrund genannt.
Kommt das Kind später verschiebt sich der Termin m.E. sowieso, weil der Anspruch ja sonst noch gar nicht besteht. Dazu steht aber in der Broschüre nix.
Die meisten nehmen wohl einfach erstmal etwas Urlaub und danach dann ggf. Elternzeit. Damit umgehen sie das Problem.
Ansonsten würde ich den Personaler sehr freundlich und bestimmt darauf hinweisen, dass Elternzeit an sich nichts ist, was er genehmigen kann. Und den Antrag (bzw. die Anmeldung) baldmöglichst schriftlich einreichen. Formlos. Eigentlich sagt man nicht früher als 8 Wochen im Vorraus, denn erst dann läuft Dein Kündigungsschutz. Aber Du hast Deinen AG ja eh schon informiert, insofern ist das auch egal.
Ich würde das so schreiben:
"sehr geehrte Damen und Herren,
am xxx steht vorraussichtlich die Geburt meines Kindes bevor. Aus diesem Grund möchte ich hiermit zum xxx bis zum xxx Elternzeit anmelden.
Sollte der tatsächliche Entbindungstermin vom geplanten Datum abweichen möchte ich die o.g. Daten entsprechend angleichen."
Oder so ähnlich.
Wichtig ist, dass Du Dir den Erhalt der Anmeldung bestätigen lässt.
vlg, Gisela