Elterngeld

Juule

Dauerschnullerer
Hallo!

Ich habe mal eine Frage zum Elterngeld.
Geht es dass mein Freund die ersten beiden Lebensmonate Elternzeit nimmt, in denen ich ja noch Mutterschutz-Geld kriege und ich dann im Anschluss die restlichen 12 Monate, sodass ich dann insgesamt 14 (bezahlte) Monate zu Hause bin?

Danke und liebe Grüße
Jule
 
AW: Elterngeld

Nein, wenn dein Freund die ersten beiden nimmt, dann habt ihr immer zusammen. ALso im Endeffekt leider nur 12 Monate.

LG Cathy
 
AW: Elterngeld

Nein, wenn dein Freund die ersten beiden nimmt, dann habt ihr immer zusammen. ALso im Endeffekt leider nur 12 Monate.

LG Cathy


Stimme ich zu ... außerdem, würde für dich das Elterngeld ja wegfallen und dein Freund würde es bekommen. Also hättet ihr dadurch auch noch einen finanziellen verlust (wenn es denn gehen würde ;) )
 
AW: Elterngeld

wieso geht er denn nicht die letzten 2 Monate ... ich glaube dann wäre das ja der 13. und 14 LM ... wenn ich mich nicht irre ...
 
AW: Elterngeld

Hallo,

ich schließe mich an: Das geht nicht. Die 2 Monate, in denen man Mutterschaftsgeld bekommt, werden vom Elterngeld abgezogen. Ist auch so, wenn der Partner keine Partnermonate nimmt.

Also wenn ihr die ersten 2 Monate zusammen zu Hause bleiben wollt, sind schon 4 Monate insgesamt weg. Bleiben noch 10 übrig.
 
AW: Elterngeld

Hallo, da die Mutterschutzzeit auf die Elternzeit angerechnet wird, hast du sowieso nur insgesamt 10 Monate Elternzeit, wann dein Mann seine 2 Monate Vaterzeit nimmt, ist im grunde genommen egal. Finanziell ist es natürlich besser, wenn du noch 2 Monate Mutterschaftsgeld bekommt und dein Freund oder Mann in der Zeit nur Elterngeld.
 
AW: Elterngeld

Stimme ich zu ... außerdem, würde für dich das Elterngeld ja wegfallen und dein Freund würde es bekommen. Also hättet ihr dadurch auch noch einen finanziellen verlust (wenn es denn gehen würde ;) )

die 2 Monate direkt nach der Geburt zählen doch noch zum Mutterschutz und werden entsprechend bezahlt. Da kann doch gar kein Elterngeld für die Frau wegfallen.

lg
Bärbel
 
AW: Elterngeld

Es gibt nur 12 Monate bezahlte Elternzeit (volles Elterngeld) oder 24 Monate (dann aber 24 mal die hälfte vom Elterngeld). Wenn du auf 12 Monate beantrags, ist dein erster Arbeitstag wieder der Tag an dem dein KInd 1 Jahr alt wird.

14 Monate bekommt man nur wenn man alleinerziehend ist, sprich mit dem Kindsvater nicht unter einem Dach wohnt und auch kein geteiltes Sorgerecht hat. So war die Regelung 2009. Am Besten einfach mal auf das zuständige Jugendamt anrufen und sich erkundigen, bei mir war das damals die Kreisverwaltungen.
 
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