AW: Eigenheimzulage Hilfe!!
Hm Su, also mein Exmann hat mit seiner Scheidungsanwältin Klage eingereicht.
Wir haben ja Einspruch gegen den Bescheid eingereicht, der wurde abgelehnt, weil wir eben ab 2008 getrennt veranlagt waren und er im Juni 2007 auszog, hin und wieder im Haus wohnte ( wenn ich nicht da war) und erst im Sommer 2008 das Trennungsjahr zu ende war.
Lt. Steuerfachmann steht mir aber zumindest die EHZ und das Kinderbaugeld zu, weil ich ja mit den Kinds noch bis Mai 2008 im Haus gelebt habt.
Beantragt haben wir BEIDE die EHZ und das Kinderbaugeld. Auf Eheleute. Zu gleichem Teil.
Lt. Steuerberater müsste - im schlimmsten Fall- nur er seine 625€ zurück zahlen... Aber er hat sich ja auch erst 2008 umgemeldet (weil ich den Schlüssel eingefordet hab)
Das ich jetzt aber so einen Stein ins Rollen gebracht habe, habe ich nicht gewußt.. dachte, wenn er klagt, spring ich halt auf.
Bin jetzt ein bißchen wuschig... ich kopier mal den Text, ja?!
:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit reiche ich Klage gegen das Urteil vom Finanzamt Essen-Süd bezüglich der Eigenheimzulage und des Kinderbaugeldes ein.
Mein geschiedener Mann und ich haben ab 2006 die EHZ und das zweifache Kinderbaugeld bewilligt bekommen.
In der vom Amt genannten Zeit befanden wir uns im Trennungsjahr und hatten auch dazu eine Ehetherapie, da wir zwei gemeinsame Kinder haben und uns nicht „kampflos“ trenne wollten.
Der endgültige Auszug fand nach der Ummeldung seinerseits statt.
Auch kann die Eigenheimzulage weiterhin von jedem in Anspruch genommen werden, wenn der Ausziehende seinen Teil der Wohnung dem anderen Ehegatten unentgeltlich überlässt.
Und das tat mein Exmann.
Ich bewohnte das Haus nämlich mit meinen Kindern bis zum 30.05.2008.
Nachweislich habe ich ihnen den Aufhebungsbescheid der Vestischen Arbeit und die Anmeldebestätigung meines damaligen Wohnortes beigefügt.
Des weitern möchte ich anmerken, dass mein Exmann ohne mein Wissen die Kontodaten beim Finanzamt geändert hat. Vorher hatten wir ein Gemeinschaftskonto bei der Sparkasse. Das Geld wurde aber auf das alleinige Konto meines Exmannes gebucht, zudem ich weder Zugriff noch Einsicht hatte.
Als ich von der Zahlung erfuhr, legte ich Widerspruch beim Finanzamt ein, da mein geschiedener Mann die Teilzahlung an mich und die Kinder verweigerte.
Meine Scheidungsanwältin erhob ebenfalls Einspruch, auch diesen habe ich beigefügt.
Jedoch wurde die Zahlung weiterhin verweigert. Die Anrechnung auf das Einkommen bezüglich des Kindsunterhalts wurde auch bis zum endgültigen Scheidungstermin nicht anerkannt.
Ich hatte auf Unterhalt verzichtet.
Zusammenfassend bezog ich keine Zahlung vom Finanzamt, dieses Überwies ohne Rücksprache oder schriftlichen Bescheid die volle Summe auf dass , von meinem geschiedenen Mann geänderte ALLEINIGE Konto, zu dem ich weder Einsicht noch Zugriff hatte.
Des Weiteren bewohnte ich nachweislich mit meinen Kindern bis 31.05.2008 in dem Haus, so dass zumindest den Kindern und mir Anteilig Kinderbaugeld und EHZ zusteht.
Die getrennte Steuerliche Veranlagung hat meines Wissens nichts mit der Auszahlung der EHZ zu tun.
Geschieden wurden wir erst am 21.04.2009
Meine Scheidungsanwältin meinte noch, ich solle das Schreiben so einreichen und die Beweise vorlegen. Die sagt auch, ich müsse nicht zahlen. Zumal ich ja noch ALG 1 bekomme...
Ohmanohman....