AW: DRINGEND!!! Kur abgelehnt!
Hallo zusammen,
ich bin selbst bei der deutschen Rentenversicherung im Bereich Rehabilitation beschäftigt und kann mich zumindest mit einem Punkt überhaupt nicht einverstanden erklären: es wird generell nichts abgelehnt, nur weil es bequemer für den Sozialversicherungsträger ist. Weiterhin ist auch die Aussage, dass 70% der Widersprüche abgeholfen wird so nicht richtig, zumal mir auch die Arbeitsweise der "LVA" Augsburg bekannt ist. Die Abhilfegröße 70% kann nur im Bereich der Klage liegen, aber die Bewilligungsquote nach Widerspruch ist dem Sozialgericht gar nicht bekannt.
Aber nun zum Thema: Meines Erachtens liegt der Schwerpunkt der Ablehnung darin, dass nicht von körperlichen Beschwerden ausgegangen wird, sondern von psychischer Einschränkung, die logischerweise auch beeinträchtigt, aber im ambulanten Bereich noch nicht erschöpfend behandelt worden ist.Dh. auf deutsch, solange der Hausarzt die ambulanten Möglichkeiten nicht hinreichend ausschöpft, wird kein Sozialleistungsträger eine stationäre Maßnahme bewilligen.
Der nächste Schritt ist somit der zum HA, um in Erfahrung zu bringen was man noch tun kann, um dann bei der nächsten Antragstellung entsprechende HA-Berichte beifügen zu können.
Ich hoffe ich habe wenistens etwas Nützliches beigetragen.
Gruß
Oli