Alleinerziehend sein hat auch seine Vorteile ... aber wenn man frisch getrennt ist bzw. kurz vor der Trennung steht, sieht man die Dinge meistens etwas anders.
Was dir bei geringem oder gar keinem Einkommen zusteht wurde oben schon genannt. Wohngeld, Sozialhilfe (Regelsatz für dich, Regelsatz fürs Kind + 20 % in NRW für Alleinerziehende). In der allgemeinen Sozialhilfe sind einmalige Zuschüsse für Kleidung, Weihnachtsgeld etc. möglich. Falls du keine Wohnungseinrichtung hast, oder dir nach dem Auszug wichtige Dinge im Haushalt fehlen, kannst du Sonderanträge stellen, die in aller Regel auch genehmigt werden (Waschmaschine, Küche, Herd, Geschirr, Bett, Kleiderschrank etc.). Allerdings wirst du mit gebrauchten Sachen Vorlieb nehmen müssen. In Troisdorf ist das so geregelt, dass du in Gebrauchtmöbelmärkten fündig werden musst. Und nur wenn du dort nichts bekommen kannst UND es eilig ist, kannst du neues Mobiliar bzw. Inventar beantragen. Bei uns völlig undenkbar - in Köln an der Tagesordnung.
Erziehungsgeld ist ein wichtiges Thema, denn als Alleinerziehende steht dir der Höchstsatz von 307 Euro zu. Musst du rechtzeitig beantragen, da bei Änderungsanträgen lange Laufzeiten zu berücksichtigen sind.
Als Einkommen werden Unterhaltszahlungen (an dich und für das Kind) abgezogen, genauso wie das Kindergeld. EZG zählt NICHT als Einkommen.
Wohnung (sofern DU ausziehen musst) suchst du dir am besten selbst, sonst kommst du auf eine lange Liste der Wohnungssuchenden. Kann ziemlich frustig werden! Dir stehen als Alleinerziehende 3 Zimmer mit max. 60 m² zu. Höchstsatz, der genehmigt wird (bei uns) sind 395 Euro Kaltmiete. ABER ... davon werden nur 228 Euro bezuschusst. Den Rest muss du von deiner SoHi aufbringen.
http://www.tacheles-sozialhilfe.de <<< da findest du viele Infos!
Falls du noch Fragen hast ... immer gerne!
Ich drücke Dir die Daumen
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