AW: Darf eine Frauenärztin das?
Hi,
ich finde, so eine generelle Aussage sollte man nicht vom Hoerensagen=Sprechstundenhilfe glauben. Nur die Aerztin selbst wird dir das erklaeren koennen.
Die Frage, ob sie diese Verhuetungsmittel auch Frauen verweigert, die eine (erneute) Schwangerschaft nicht ueberleben werden, waere allerdings auch interessant.
Frag sie doch danach!
Ansonsten sind Leistungen wie das Einlegen einer Spirale, eines Hormonstaebchens oder das Verabreichen der Dreimonatsspritze fuer Frauen bis zum 20. Lebensjahr durch aus Kassenleistungen und sie waere somit durch die Kassen verpflichtet, diese Leistungen zu erbringen. Eine der Hauptpflichten aus dem Vertrag zwischen Aerztin und Krankenkassen (ggfs. ueber Kassenaerztliche Vereinigung) ist naemlich die Pflicht, auf Kosten der Kasse die als Kassenleistung im Leistungskatalog aufgefuehrten Behandlungen durchzufuehren. Aber wie gesagt: Nur bis zum 20. Lebensjahr.
Liebe Gruesse,
Ingo