happyfrolic
Erklärbär
AW: an die "Scheidungserfahrenen" bezgl. Recht
Bei der Unterhaltsgeschichte kenne ich mich gar nicht aus, aber ich könnte was zum Thema ArGe und Arbeitsvermittlung beitragen....
Wenn sie denn Anspruch auf Alg2 hätte, würde auch von ihr erwartet, dass sie alles unternimmt, um die Hilfebedürftigkeit zu verringern oder zu beseitigen. Nur (Allein)Erziehende mit Kindern unter drei Jahren dürfen erklären, dass sie vorerst keine Arbeit suchen wollen. Danach ist Stellensuche angezeigt, ggfs. auch in Teilzeit, je nachdem, wie die Kindesbetreuung geregelt ist. Bei Kindern, die 14 und 18 Jahre alt sind, dürfte das ja nicht so ein grosses Problem sein. Der Hinweis auf den bestehenden Minijob ist kein Argument für eine fehlende Arbeitssuche und kann auch nicht herangezogen werden, um das evtl. Angebot eines 1-Euro-Jobs abzuwehren.
Dass die ArGe sie zum Umzug auffordern wird, glaube ich übrigens nicht, es sei denn, es handelte sich um einen 20-Zimmer-Palast. Man darf durchaus auch als Alg2-Bezieher ein Haus besitzen und selber darin wohnen, im Rahmen gewisser Grenzen. Dann werden im Rahmen der Kosten der Unterkunft die Nebenkosten übernommen, Grundsteuer, Müllgebühren, Zinsen für das Darlehen etc..
Die Situation hier ist aber schon arg verzwickt, der Kollege, bei dem sie möglicherweise einen Antrag stellen wird, tut mir jetzt schon leid. Für Euren Bekannten hoffe ich, dass er einen guten Anwalt finden wird, ohne den wird es wohl nicht gehen...
Bei der Unterhaltsgeschichte kenne ich mich gar nicht aus, aber ich könnte was zum Thema ArGe und Arbeitsvermittlung beitragen....
Wenn sie denn Anspruch auf Alg2 hätte, würde auch von ihr erwartet, dass sie alles unternimmt, um die Hilfebedürftigkeit zu verringern oder zu beseitigen. Nur (Allein)Erziehende mit Kindern unter drei Jahren dürfen erklären, dass sie vorerst keine Arbeit suchen wollen. Danach ist Stellensuche angezeigt, ggfs. auch in Teilzeit, je nachdem, wie die Kindesbetreuung geregelt ist. Bei Kindern, die 14 und 18 Jahre alt sind, dürfte das ja nicht so ein grosses Problem sein. Der Hinweis auf den bestehenden Minijob ist kein Argument für eine fehlende Arbeitssuche und kann auch nicht herangezogen werden, um das evtl. Angebot eines 1-Euro-Jobs abzuwehren.
Dass die ArGe sie zum Umzug auffordern wird, glaube ich übrigens nicht, es sei denn, es handelte sich um einen 20-Zimmer-Palast. Man darf durchaus auch als Alg2-Bezieher ein Haus besitzen und selber darin wohnen, im Rahmen gewisser Grenzen. Dann werden im Rahmen der Kosten der Unterkunft die Nebenkosten übernommen, Grundsteuer, Müllgebühren, Zinsen für das Darlehen etc..
Die Situation hier ist aber schon arg verzwickt, der Kollege, bei dem sie möglicherweise einen Antrag stellen wird, tut mir jetzt schon leid. Für Euren Bekannten hoffe ich, dass er einen guten Anwalt finden wird, ohne den wird es wohl nicht gehen...