AW: ALG2- Antrag stellen
Während der ersten drei Jahre nach der Geburt werden keine Vermittlungsbemühungen eingeleitet, es sei denn, Du bittest darum. Die Regelungen zu Ortsabwesenheit und Krankheit gelten allerdings in dieser Zeit wie bei allen anderen Kunden auch, d.h., eigentlich müssen Krankmeldungen eingereicht und Urlaub (max. drei Wochen) vorher beantragt werden. Da aber wohl kaum Einladungen kommen werden, wenn Euer Fall einmal läuft, bleibt abzuwägen, ob man es nicht einfach riskiert ;-).
Das ist übrigens wichtig bei AlgII: Die Leistungen werden nicht für Dich als Antragstellerin gezahlt, sondern für die komplette Bedarfsgemeinschaft, will sagen: Dich, Deinen Mann und die Kinder. Bei der Antragsabgabe benötigst Du dann eben nicht nur Deinen Perso, Krankenkassenkarte, Sozialversicherungsausweis, sondern auch die von Deinem Mann. Kontoauszüge von beiden, falls zwei Konten da sind, ggfs. Sparbücher, Nachweise über Lebensversicherungen, Gehaltsabrechnungen, Mietvertrag, Nebenkostennachweise, etc. etc. - Du kriegst aber auf jeden Fall eine Liste der benötigten Nachweise mit.
Ich würde mich an Deiner Stelle wegen des Mutterschaftsgeldes nicht von der Antragstellung abhalten lassen. Bei Erziehungsgeld weiss ich genau, dass es nicht als Einkommen angerechnet wird, das Mutterschaftsgeld ist zumindest zu einem Teil anrechnungsfrei, meine ich. Ich kann grad nicht nachgucken, weil ich Urlaub habe (Gott sei Dank). Aber selbst wenn Ihr jetzt noch keinen Anspruch habt, dann kann der Anspruch ja schon für den Zeitpunkt ab Wegfall des Mutterschaftsgelds berechnet werden. Da Du immer auch eine gewisse Zeit für die Bearbeitung einkalkulieren musst, ist das vielleicht nicht das Verkehrteste.....