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Als direkte Nachfahrin kannst Du ohne ihre Zustimmung die Urkunden beantragen. Aber kleiner Tipp. bestelle Niemals Urkunden sondern Kopien der originalen Registereinträgen mit allen Randvermerken und bei Eheschließungen immer mit zugehöriger Sammelakte.Martina, klingt spannend.
Tami, die Idee ist nett, das Timing doof. Irgendwas ist ja immer. Ich komm väterlicherseits nicht weiter, solange Oma lebt gibt das Standesamt ohne ihre Unterschrift keine Infos. Aber der über 90-Jährigen erklären, warum ich das will? In der Vergangenheit wühlen, in ihrer gescheiterten Erst-Ehe ..
Berechtigte Personen sind natürlich die Person, die der Registereintrag betrifft sowie Verwandte in gerader Linie (Kinder, Eltern, Großeltern). Weitere berechtigte Personen regelt das Personenstandsgesetz. Das Standesamt darf Dir die Urkunden/Kopien nicht verweigern und ich würde gerne die Begründung dazu hören. DU hast ein berechtigtes Interesse ;-)Tami, das Standesamt hat seinerzeit (drei Jahre oder so) Infos verweigert will Oma noch lebt. Ich hab es dann ruhen lassen.
Die Kurse finden bei mir in Giesen (zwischen Hannover und Hildesheim statt). Eventuell gibt es auch die Möglichkeit so etwas online anzubieten, aber mir gefällt die Idee das man im persönlichen Austausch einfach mehr Fragen beantworten kann und intensiver forschen kann.Also vielleicht hab ich´s überlesen, aber wo gibst du denn keine Kurse? Wenn das hier irgendwo in der Nähe wäre..
Wir sind mit einem Stammbaumzweig bei meinem Mann mit Hilfe der öffentlich einsehbaren Kirchenbücher schon bis 1691 zurück.
Das mit den Urkunden haben wir auch schon bemerkt, denn die werden dann ja auch noch alle schön beglaubigt und das geht teilweise richtig ins Geld.
LG
Heike
Das mit den Urkunden haben wir auch schon bemerkt, denn die werden dann ja auch noch alle schön beglaubigt und das geht teilweise richtig ins Geld.
LG
Heike